kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
Orginal 0
Inhalt
27
=S=> BGB 1744 Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden , wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat .