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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1610a Werden für Aufwendungen infolge eines Körper oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen , wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet , dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen .