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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1585c Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen . Eine Vereinbarung , die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird , bedarf der notariellen Beurkundung . § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung , die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird .