kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
Orginal 0
Inhalt
104
=S=> BGB 1578. 1 Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen . Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf .
=S=> BGB 1578. 2 Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer oder Berufsausbildung , einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den Schul§§ 1574 , 1575.
=S=> BGB 1578. 3 Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576 , so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderte Erwerbsfähigkeit .