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=S=> BGB 1566. 1 Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist , wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt .
=S=> BGB 1566. 2 Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist , wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben . Fußnote
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