kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
Orginal 0
Inhalt
63
=S=> BGB 1566. 1 Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist , wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt .
=S=> BGB 1566. 2 Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist , wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben . Fußnote