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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1565. 1 Eine Ehe kann geschieden werden , wenn sie gescheitert ist . Die Ehe ist gescheitert , wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann , dass die Ehegatten sie wiederherstellen .
=S=> BGB 1565. 2 Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt , so kann die Ehe nur geschieden werden , wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen , die in der Person des anderen Ehegatten liegen , eine unzumutbare Härte darstellen würde . Fußnote