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=S=> BGB 1564 Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden . Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst . Die Voraussetzungen , unter denen die Scheidung begehrt werden kann , ergeben sich aus den folgenden Vorschriften .
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