kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
Orginal 0
Inhalt
30
=S=> BGB 1506 Ist ein gemeinschaftlicher Abkömmling erbunwürdig , so ist er auch des Anteils an dem Gesamtgut unwürdig . Die Vorschriften über die Erbunwürdigkeit finden entsprechende Anwendung .