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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1488 Gesamtgutsverbindlichkeiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Verbindlichkeiten des überlebenden Ehegatten sowie solche Verbindlichkeiten des verstorbenen Ehegatten , die Gesamtgutsverbindlichkeiten der ehelichen Gütergemeinschaft waren .