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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1445. 1 Verwendet der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut , so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen .
=S=> BGB 1445. 2 Verwendet er Vorbehaltsgut oder Sondergut in das Gesamtgut , so kann er Ersatz aus dem Gesamtgut verlangen .