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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1441 Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen folgende Gesamtgutsverbindlichkeiten dem Ehegatten zur Last , in dessen Person sie entstehen : 1. die Verbindlichkeiten aus einer unerlaubten Handlung , die er nach Eintritt der Gütergemeinschaft begeht , oder aus einem Strafverfahren , das wegen einer solchen Handlung gegen ihn gerichtet wird ; 2. die Verbindlichkeiten aus einem sich auf sein Vorbehaltsgut oder sein Sondergut beziehenden Rechtsverhältnis , auch wenn sie vor Eintritt der Gütergemeinschaft oder vor der Zeit entstanden sind , zu der das Gut Vorbehaltsgut oder Sondergut geworden ist ; 3. die Kosten eines Rechtsstreits über eine der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Verbindlichkeiten .