kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
Orginal 0
Inhalt
36
=S=> BGB 1307 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern . Dies gilt auch , wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist .