62
=S=> BGB 1193. 1 Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig . Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu . Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate .
=S=> BGB 1193. 2 Abweichende Bestimmungen sind zulässig . Dient die Grundschuld der Sicherung einer Geldforderung , so ist eine von Absatz 1 abweichende Bestimmung nicht zulässig .
|