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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1191. 1 Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden , dass an denjenigen , zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt , eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist ( Grundschuld ) .
=S=> BGB 1191. 2 Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen , dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind .