kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
Orginal 0
Inhalt
40
=S=> BGB 1053 Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache , zu dem er nicht befugt ist , und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .