kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
Orginal 0
Inhalt
27
=S=> BGB 1040 Das Recht des Nießbrauchers erstreckt sich nicht auf den Anteil des Eigentümers an einem Schatze , der in der Sache gefunden wird .