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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 972 Auf die in den §§ 970 , 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung .