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=S=> BGB 964 Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen , so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen , mit denen die Wohnung besetzt war , auf den eingezogenen Schwarm . Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen .
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