kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
426
=S=> BGB 675y. 1 Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst , kann dieser von seinem Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen . Wurde der Betrag einem Zahlungskonto des Zahlers belastet , ist dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen , auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte . Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Abs . 1 Entgelte abgezogen wurden , hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich zu übermitteln . Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlers nach , dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist , entfällt die Haftung nach diesem Absatz .
=S=> BGB 675y. 2 Wird ein Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst , kann dieser im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags verlangen , dass sein Zahlungsdienstleister diesen Zahlungsauftrag unverzüglich , gegebenenfalls erneut , an den Zahlungsdienstleister des Zahlers übermittelt . Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach , dass er die ihm bei der Ausführung des Zahlungsvorgangs obliegenden Pflichten erfüllt hat , hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahler gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungsbetrag entsprechend Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erstatten . Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Abs . 1 und 2 Entgelte abgezogen wurden , hat der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich verfügbar zu machen .
=S=> BGB 675y. 3 Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 2 bestehen nicht , soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde . In diesem Fall kann der Zahler von seinem Zahlungsdienstleister jedoch verlangen , dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht , den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen . Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag für diese Wiederbeschaffung ein Entgelt vereinbaren .
=S=> BGB 675y. 4 Ein Zahlungsdienstnutzer kann von seinem Zahlungsdienstleister über die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 hinaus die Erstattung der Entgelte und Zinsen verlangen , die der Zahlungsdienstleister ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt oder mit denen er dessen Zahlungskonto belastet hat .
=S=> BGB 675y. 5 Wurde ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft ausgeführt , hat der Zahlungsdienstleister desjenigen Zahlungsdienstnutzers , der einen Zahlungsvorgang ausgelöst hat oder über den ein Zahlungsvorgang ausgelöst wurde , auf Verlangen seines Zahlungsdienstnutzers den Zahlungsvorgang nachzuvollziehen und seinen Zahlungsdienstnutzer über das Ergebnis zu unterrichten .