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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 643 Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt , dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen , dass er den Vertrag kündige , wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde . Der Vertrag gilt als aufgehoben , wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt .