kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
56
=S=> BGB 594c Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden , so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen , wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten , der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet , widerspricht . Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam .