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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 590a Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort , so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen .