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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 574b. 1 Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären . Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen .
=S=> BGB 574b. 2 Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen , wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat . Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen , so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären .
=S=> BGB 574b. 3 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam .