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=S=> BGB 572. 1 Auf eine Vereinbarung , nach der der Vermieter berechtigt sein soll , nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten , kann der Vermieter sich nicht berufen .
=S=> BGB 572. 2 Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen , nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist . Unterkapitel 2 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
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