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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 562c Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden . Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien , dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet .