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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 558d. 1 Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel , der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist .
=S=> BGB 558d. 2 Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen . Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden . Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen .
=S=> BGB 558d. 3 Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten , so wird vermutet , dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben .