kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
61
=S=> BGB 542. 1 Ist die Mietzeit nicht bestimmt , so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen .
=S=> BGB 542. 2 Ein Mietverhältnis , das auf bestimmte Zeit eingegangen ist , endet mit dem Ablauf dieser Zeit , sofern es nicht 1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder 2. verlängert wird .