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=S=> BGB 500. 1 Der Darlehensnehmer kann einen Verbraucherdarlehensvertrag , bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist , ganz oder teilweise kündigen , ohne eine Frist einzuhalten . Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam .
=S=> BGB 500. 2 Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen .
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