kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
46
=S=> BGB 444 Auf eine Vereinbarung , durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden , kann sich der Verkäufer nicht berufen , soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat .