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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 433. 1 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet , dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen . Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach - und Rechtsmängeln zu verschaffen .
=S=> BGB 433. 2 Der Käufer ist verpflichtet , dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen .