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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 78. 1 Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Abs . 1 , des § 71 Abs . 1 , des § 72 , des § 74 Abs . 2 , des § 75 Absatz 2 und des § 76 durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten .
=S=> BGB 78. 2 In gleicher Weise können die Liquidatoren zur Befolgung der Vorschriften des § 76 angehalten werden .