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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 73 Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab , so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und , wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird , von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen .