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=S=> BGB 50a Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt , sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen , welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist , in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat .
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