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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 39. 1 Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt .
=S=> BGB 39. 2 Durch die Satzung kann bestimmt werden , dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist ; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen .