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=S=> BGB 33. 1 Zu einem Beschluss , der eine Änderung der Satzung enthält , ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich . Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen .
=S=> BGB 33. 2 Beruht die Rechtsfähigkeit des Vereins auf Verleihung , so ist zu jeder Änderung der Satzung die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich .
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