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=S=> Kte 2475 Die Jünger Christi haben den neuen Menschen angezogen , der nach dem Bild Gottes geschaffen ist in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit ( Eph 4,24 ) . Daraus folgen die Ermahnungen : Legt deshalb die Lüge ab ( Eph 4,25 ) und : Legt also alle Bosheit ab , alle Falschheit und Heuchelei , allen Neid und alle Verleumdung ( 1 Petr 2,1 ) .
=S=> Kte 2476 Falsches Zeugnis und Meineid . Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend , wenn sie öffentlich gemacht wird . Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis [ Vgl . Spr 19,9 ] , unter Eid wird sie zu einem Meineid . Diese Handlungsweisen tragen dazu bei , daß Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe , welcher der Angeklagte verfällt [ Vgl . Spr 18,5 ] , verschärft wird . Sie beeinträchtigen schwerwiegend das Rechtswesen und die Gerechtigkeit des von den Richtern gefällten Urteils .
=S=> Kte 2477 Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort , die ihn ungerechterweise schädigen könnten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 220 ] . Schuldig macht sich - des vermessenen Urteils , wer ohne ausreichende Beweise , und sei es auch nur stillschweigend , von einem Mitmenschen annimmt , er habe einen Fehltritt begangen ; - der üblen Nachrede , wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt , die nichts davon wissen [ Vgl . Sir 21,28. ] ; - der Verleumdung , wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlaß gibt .
=S=> Kte 2478 Um nicht vermessen zu urteilen , soll jeder darauf bedacht sein , die Gedanken , Worte und Handlungen seines Nächsten soweit als möglich günstig zu beurteilen . Jeder gute Christ muß mehr dazu bereit sein , die Aussage des Nächsten für glaubwürdig zu halten , als sie zu verurteilen . Vermag er sie nicht zu rechtfertigen , so forsche er nach , wie jener sie versteht ; versteht jener sie aber in üblem Sinn , so verbessere er ihn mit Liebe ; und wenn das nicht genügt , so suche er nach allen angemessenen Mitteln , damit jener zu ihrem richtigen Verständnis gelange und so sich rette ( Ignatius , ex . spir . 22 ) .
=S=> Kte 2479 Üble Nachrede und Verleumdung zerstören den guten Ruf und die Ehre des Nächsten . Nun ist aber die Ehre das gesellschaftliche Zeugnis für die Würde eines Menschen , und jeder besitzt das natürliche Recht auf die Ehre seines Namens , auf seinen guten Ruf und auf Achtung . Üble Nachrede und Verleumdung verletzen somit die Tugenden der Gerechtigkeit und der Liebe .
=S=> Kte 2480 Es ist verwerflich , durch Schmeichelei , Lobhudelei oder Gefälligkeit in Worten oder Haltungen andere in ihren schlechten Handlungen und ihrem falschen Verhalten zu bestärken . Lobhudelei ist ein schwerwiegender Fehler , wenn sie sich zum Komplizen von Lastern oder schweren Sünden macht . Der Wunsch , einen Dienst zu leisten , oder Freundschaft rechtfertigt Doppelzüngigkeit nicht . Lobhudelei ist eine läßliche Sünde , wenn sie nur in der Absicht geschieht , angenehm zu sein , ein Übel zu verhüten , einer Not zu begegnen oder berechtigte Vorteile zu erlangen .
=S=> Kte 2481 Prahlerei oder Aufschneiderei ist eine Verfehlung gegen die Wahrheit . Das gleiche gilt von der Ironie , die jemanden herabzusetzen sucht , indem sie den einen oder anderen Aspekt seines Verhaltens böswillig ins Lächerliche zieht .
=S=> Kte 2482 Die Lüge besteht darin , daß man Unwahres sagt in der Absicht zu täuschen ( Augustinus , mend . 4,5 ) . Der Herr prangert die Lüge als Werk des Teufels an : Ihr habt den Teufel zum Vater . . . Es ist keine Wahrheit in ihm . Wenn er lügt , sagt er das , was aus ihm selbst kommt ; denn er ist ein Lügner und ist der Vater der Lüge ( Joh 8,44 ) .
=S=> Kte 2483 Die Lüge ist der unmittelbarste Verstoß gegen die Wahrheit . Lügen heißt gegen die Wahrheit reden oder handeln , um jemanden zu täuschen , der ein Recht hat , sie zu kennen . Da die Lüge die Verbindung des Menschen mit der Wahrheit und dem Nächsten verletzt , verstößt sie gegen die grundlegende Beziehung des Menschen und seines Wortes zum Herrn .
=S=> Kte 2484 Eine Lüge ist mehr oder weniger schwerwiegend gemessen an der Natur der Wahrheit , die sie entstellt , den Umständen , den Absichten dessen , der sie begeht , und den Nachteilen , die den Belogenen daraus erwachsen . Die Lüge ist an sich nur eine läßliche Sünde , wird jedoch zu einer Todsünde , wenn sie gegen die Tugenden der Gerechtigkeit und der Liebe schwer verstößt .
=S=> Kte 2485 Die Lüge ist ihrer Natur nach verwerflich . Sie ist eine Profanierung des Wortes , das dazu bestimmt ist , die Wahrheit , die man kennt , anderen mitzuteilen . Die bewußte Absicht , durch wahrheitswidrige Aussagen den Nächsten zu täuschen , verstößt gegen die Gerechtigkeit und die Liebe . Die Schuld ist noch größer , wenn Gefahr besteht , daß die Täuschungsabsicht für die Getäuschten schlimme Folgen hat .
=S=> Kte 2486 Als ein Verstoß gegen die Tugend der Wahrhaftigkeit ist die Lüge eine Art der Gewalt gegenüber dem Nächsten . Sie trifft ihn in seiner Erkenntnisfähigkeit , die Voraussetzung für jedes Urteil und jede Entscheidung ist . Sie enthält im Keim die Spaltung der Geister und alle Übel , die daraus hervorgehen . Die Lüge ist für jede Gesellschaft unheilvoll ; sie untergräbt das Vertrauen zwischen den Menschen und zerreißt das Netz der gesellschaftlichen Beziehungen .
=S=> Kte 2487 Jede Verfehlung gegen die Gerechtigkeit und die Wahrheit bringt die Verpflichtung zur Wiedergutmachung mit sich , selbst dann , wenn ihrem Urheber Vergebung gewährt worden ist . Falls es unmöglich ist , ein Unrecht öffentlich wiedergutzumachen , muß man es insgeheim tun ; wenn der Geschädigte nicht direkt entschädigt werden kann , muß man ihm im Namen der Liebe moralische Genugtuung leisten . Die Pflicht zur Wiedergutmachung betrifft auch die Verfehlungen gegen den guten Ruf eines anderen . Diese moralische und zuweilen auch materielle Wiedergutmachung ist nach der Größe des verursachten Schadens zu bemessen . Sie ist eine Gewissenspflicht .
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