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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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4802
=S=> Du sollst nicht stehlen ( Ex 20,15 ; Dtn 5,19 ; Mt 19,18 ) .
=S=> Kte 2401 Das siebte Gebot verbietet , fremdes Eigentum unrechtmäßig an sich zu nehmen oder zurückzubehalten und dem Nächsten auf irgendwelche Weise an Hab und Gut Schaden zuzufügen . Es schreibt Gerechtigkeit und 1807 Liebe in der Verwaltung der irdischen Güter und der Früchte der menschlichen Arbeit vor . Es verlangt , im Hinblick auf das Gemeinwohl , die allgemeine Bestimmung der Güter und das Recht auf Privateigentum zu achten . Der Christ ist in seinem Leben bestrebt , die Güter dieser Welt auf Gott und 952 die Bruderliebe hinzuordnen .

=U5= AbsI -- I Bestimmung der irdischen Güter für alle Menschen und das Recht auf Privateigentum

-- =S=> Kte 2402 Am Anfang hat Gott die Erde und ihre Güter der Menschheit zur gemeinsamen Verwaltung anvertraut , damit sie für die Erde sorge , durch ihre Arbeit über sie herrsche und ihre Früchte genieße [ Vgl . Gen 1,26-29 ] . Die Güter der Schöpfung sind für das gesamte Menschengeschlecht bestimmt . Die Erde ist jedoch unter die Menschen aufgeteilt , um die Sicherheit ihres Lebens zu gewährleisten , das in Gefahr schwebt , Mangel zu leiden und der Gewalttätigkeit zum Opfer zu fallen . Die Aneignung von Gütern ist berechtigt , um die Freiheit und Würde der Menschen zu sichern und jedem die Möglichkeit zu verschaffen , für seine Grundbedürfnisse und die Bedürfnisse der ihm Anvertrauten aufzukommen . Sie soll ermöglichen , daß unter den Menschen eine natürliche Solidarität besteht .
=S=> Kte 2403 Das Recht auf das Privateigentum , das man sich selbst erarbeitet oder von andern geerbt oder geschenkt bekommen hat , hebt die Tatsache nicht auf , daß die Erde ursprünglich der ganzen Menschheit übergeben worden ist . Daß die Güter für alle bestimmt sind , bleibt vorrangig , selbst wenn das Gemeinwohl erfordert , das Recht auf und den Gebrauch von Privateigentum zu achten .
=S=> Kte 2404 Darum soll der Mensch , der sich dieser Güter bedient , die äußeren Dinge , die er rechtmäßig besitzt , nicht nur als ihm persönlich zu eigen , sondern er muß sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn , daß sie nicht ihm allein , sondern auch anderen von Nutzen sein können ( GS 69,1 ) . Der Besitz eines Gutes macht dessen Eigentümer zu einem Verwalter im Dienst der Vorsehung ; er soll es nutzen und den daraus erwachsenden Ertrag mit anderen , in erster Linie mit seinen Angehörigen , teilen .
=S=> Kte 2405 Materielle oder immaterielle Produktionsgüter - wie z . B . Ländereien oder Fabriken , Fachwissen oder Kunstfertigkeiten - sollen von ihren Besitzern gut verwaltet werden , damit der Gewinn , den sie abwerfen , möglichst vielen zugute kommt . Die Eigentümer von Gebrauchs - und Konsumgütern sollen sie mit Maß verwenden und den besten Teil davon Gästen , Kranken und Armen vorbehalten .
=S=> Kte 2406 Die staatliche Gewalt hat das Recht und die Pflicht , zugunsten des Gemeinwohls die rechtmäßige Ausübung des Eigentumsrechtes zu regeln [ Vgl . GS 71,4 ; SRS 42 ; CA 40 ; 48 ] .

=U5= AbsII -- II Achtung der Menschen und ihrer Güter

-- =S=> Kte 2407 Auf wirtschaftlichem Gebiet erfordert die Achtung der Menschenwürde die Tugend der Mäßigung , um die Anhänglichkeit an die Güter dieser Welt zu zügeln ; die Tugend der Gerechtigkeit , um die Rechte des Nächsten zu wahren und ihm zu geben , was ihm zusteht ; und die Solidarität gemäß der Goldenen Regel und der Freigebigkeit des Herrn , denn er , der reich war , wurde euretwegen arm , um euch durch seine Armut reich zu machen ( 2 Kor 8,9 ) .
=M=> Kte Achtung fremden Gutes
=S=> Kte 2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl , der darin besteht , daß man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet . Kein Diebstahl ist es , wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann , oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht . So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist , um unmittelbare Grundbedürfnisse ( wie Nahrung , Unterkunft und Kleidung ) zu befriedigen [ Vgl . GS 69,1 ] .
=S=> Kte 2409 Sich fremdes Gut auf welche Weise auch immer ungerecht anzueignen oder es zu behalten , ist selbst dann , wenn dabei den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes nicht zuwidergehandelt wird , ein Verstoß gegen das siebte Gebot . Das Gleiche gilt vom bewußten Zurückbehalten entliehener Sachen oder von Fundgegenständen , vom Betrug im Handel [ Vgl . Din 25,13-16 ] , von der Zahlung ungerechter Löhne [ Vgl . Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] und dem Hochtreiben von Preisen unter Ausnützung der Unwissenheit oder der Notlage der anderen [ Vgl . Am 8,4-6 ] .
=S=> Kte Ebenfalls sittlich verwerflich sind : Spekulation , durch die man Preise für Güter künstlich steigert oder senkt , um daraus zum Schaden anderer Gewinn zu ziehen ; Korruption , durch die man Verantwortliche dazu verführt , entgegen den Rechtsbestimmungen zu entscheiden ; Aneignung und private Verwendung des Gesellschaftseigentums eines Unternehmens ; schlechte Ausführung von Arbeiten , Steuerhinterziehung , Fälschung von Schecks und Rechnungen , überhöhte Ausgaben und Verschwendung . Privates oder öffentliches Eigentum mutwillig zu beschädigen verstößt gegen das moralische Gesetz und verlangt Wiedergutmachung .
=S=> Kte 2410 Versprechen und Verträge müssen gewissenhaft gehalten werden , soweit die eingegangene Verpflichtung sittlich gerecht ist . Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben hängt zu einem großen Teil davon ab , daß man sich an die Verträge zwischen physischen oder moralischen Personen hält : an Verkauf - oder Kaufverträge , Miet - oder Arbeitsverträge . Jeder Vertrag ist guten Glaubens abzuschließen und auszuführen .
=S=> Kte 2411 Verträge unterstehen der ausgleichenden Gerechtigkeit , die den Austausch zwischen Personen unter genauer Beachtung ihrer Rechte regelt . Die ausgleichende Gerechtigkeit ist streng verpflichtend . Sie fordert , daß man Eigentumsrechte wahrt , Schulden zurückzahlt und sich an freiwillig eingegangene Verpflichtungen hält . Ohne ausgleichende Gerechtigkeit ist keine andere Form der Gerechtigkeit möglich .
=S=> Kte Man unterscheidet ausgleichende [ kommutative ] von legaler Gerechtigkeit , die das betrifft , was der Bürger gerechterweise der Gemeinschaft schuldet , und von austeilender [ distributiver ] Gerechtigkeit , die regelt , was die Gemeinschaft den Bürgern im Verhältnis zu deren Beiträgen und Bedürfnissen schuldet .
=S=> Kte 2412 Im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit fordert die Verpflichtung zur Wiedergutmachung einer begangenen Ungerechtigkeit , daß man das entwendete Gut dem Eigentümer zurückgibt .
=S=> Kte Jesus lobt Zachäus für sein Versprechen : Wenn ich von jemand zu viel gefordert habe , gebe ich ihm das Vierfache zurück ( Lk 19,8 ) . Wer sich direkt oder indirekt fremdes Gut angeeignet hat , ist verpflichtet , es zurückzugeben oder , falls es nicht mehr vorhanden ist , den Gegenwert bar oder in Naturalien zurückzuzahlen sowie die Zinsen und den Nutzen zu vergüten , die sein Eigentümer rechtmäßig daraus gewonnen hätte . Wer in irgendeiner Weise an einem Diebstahl beteiligt war oder in dessen Kenntnis daraus Nutzen gezogen hat , z . B . wer ihn befohlen oder daran mitgewirkt oder ihn gedeckt hat , ist entsprechend seiner Verantwortung und seinem Profit ebenfalls zur Wiedergutmachung verpflichtet .
=S=> Kte 2413 Glücksspiele ( wie Kartenspiele ) oder Wetten verstoßen an und für sich nicht gegen die Gerechtigkeit . Sie werden jedoch dann sittlich unzulässig , wenn sie jemand um das bringen , was er zu seinem und anderer Menschen Lebensunterhalt braucht . Die Spielleidenschaft droht den Spieler zu versklaven . Eine ungerechte Wette abzuschließen oder beim Spiel zu betrügen ist schwerwiegend , außer wenn der zugefügte
=S=> Kte Schaden so gering ist , daß der Geschädigte ihn vernünftiger weise nicht ernst nehmen kann .
=S=> Kte 2414 Das siebte Gebot verbietet Handlungen oder Unternehmungen , die aus irgendeinem Grund - aus Egoismus , wegen einer Ideologie , aus Profitsucht oder in totalitärer Gesinnung - dazu führen , daß Menschen geknechtet , ihrer persönlichen Würde beraubt oder wie Waren gekauft , verkauft oder ausgetauscht werden . Es ist eine Sünde gegen ihre Menschenwürde und ihre Grundrechte , sie gewaltsam zur bloßen Gebrauchsware oder zur Quelle des Profits zu machen . Der hl . Paulus befahl einem christlichen Herrn , seinen christlichen Sklaven nicht mehr als Sklaven , sondern als weit mehr : als geliebten Bruder zu behandeln ( PhIm 16 ) .
=M=> Kte Achtung der Unversehrtheit der Schöpfung
=S=> Kte 2415 Das siebte Gebot verlangt auch , die Unversehrtheit der Schöpfung zu achten . Tiere , Pflanzen und leblose Wesen sind von Natur aus zum gemeinsamen Wohl der Menschheit von gestern , heute und morgen bestimmt [ Vgl . Gen 1,28-31 ] . Die Bodenschätze , die Pflanzen und die Tiere der Welt dürfen nicht ohne Rücksicht auf sittliche Forderungen genutzt werden . Die Herrschaft über die belebte und die unbelebte Natur , die der Schöpfer dem Menschen übertragen hat , ist nicht absolut ; sie wird gemessen an der Sorge um die Lebensqualität des Nächsten , wozu auch die künftigen Generationen zählen ; sie verlangt Ehrfurcht vor der Unversehrtheit der Schöpfung [ Vgl . CA 37-38 ] .
=S=> Kte 2416 Tiere sind Geschöpfe Gottes und unterstehen seiner für sorgenden Vorsehung [ Vgl . Mt 6,26 ] . Schon allein durch ihr Dasein preisen und verherrlichen sie Gott [ Vgl . Dan 3,57-58 ] . Darum schulden ihnen auch die Menschen Wohlwollen . Erinnern wir uns , mit welchem Feingefühl die Heiligen , z . B . der hl . Franz von Assisi und der hl . Philipp Neri , die Tiere behandelten .
=S=> Kte 2417 Gott hat die Tiere unter die Herrschaft des Menschen gestellt , den er nach seinem Bild geschaffen hat [ Vgl . Gen 2 , 19-20 ; 9,1-14 ] . Somit darf man sich der Tiere zur Ernährung und zur Herstellung von Kleidern bedienen . Man darf sie zähmen , um sie dem Menschen bei der Arbeit und in der Freizeit dienstbar zu machen . Medizinische und wissenschaftliche Tierversuche sind in vernünftigen Grenzen sittlich zulässig , weil sie dazu beitragen , menschliches Leben zu heilen und zu retten .
=S=> Kte 2418 Es widerspricht der Würde des Menschen , Tiere nutzlos leiden zu lassen und zu töten . Auch ist es unwürdig , für sie Geld auszugeben , das in erster Linie menschliche Not lindern sollte . Man darf Tiere gern haben , soll ihnen aber nicht die Liebe zuwenden , die einzig Menschen gebührt .

=U5= AbsIII -- III Soziallehre der Kirche

-- =S=> Kte 2420 Die Kirche fällt auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet ein sittliches Urteil , wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen ( GS 76,5 ) . Im Bereich der Moral hat sie eine andere Sendung als die staatliche Gewalt : Die Kirche kümmert sich um die zeitlichen Belange des Gemeinwohls , weil diese auf das höchste Gut , unser letztes Ziel , hinge ordnet sind . Sie ist bestrebt , die richtige Einstellung zu den irdischen Gütern und den gesellschaftlich wirtschaftlichen Beziehungen zu verbreiten .
=S=> Kte 2421 Die Soziallehre der Kirche entwickelte sich im 19. Jahrhundert , veranlaßt durch die Konfrontation des Evangeliums mit der modernen Industriegesellschaft , ihren neuen Strukturen zur Herstellung von Verbrauchsgütern , ihrer neuen Auffassung von der Gesellschaft , dem Staat und der Autorität und ihren neuen Arbeits - und Eigentumsformen . Die Entwicklung der Wirtschafts - und Soziallehre der Kirche bezeugt den bleibenden Wert der kirchlichen Lehrtätigkeit sowie den wahren Sinn ihrer stets lebendigen und wirksamen Überlieferung [ Vgl . CA 3 ] .
=S=> Kte 2422 Die Soziallehre der Kirche besteht aus einem Lehrgefüge , das sich dadurch bildet , daß die Kirche die geschichtlichen Ereignisse unter dem Beistand des Heiligen Geistes im Licht der gesamten Offenbarung Christi deutet [ Vgl . SRS 1;41 ] . Diese Lehre wird für Menschen guten Willens umso annehmbarer , je stärker sich die Gläubigen in ihrem Verhalten von ihr bestimmen lassen .
=S=> Kte 2423 Die Soziallehre der Kirche legt Grundsätze für die Reflexion vor , erarbeitet Maßstäbe des Urteilens und gibt Wegweisungen zum Handeln . Jedes System , in dem die gesellschaftlichen Beziehungen ausschließlich durch wirtschaftliche Faktoren bestimmt werden , widerspricht der Natur der menschlichen Person und ihrer Handlungen [ Vgl . CA 24 ] .
=S=> Kte 2424 Eine Theorie , die den Profit zur alleinigen Regel und zum letzten Zweck aller wirtschaftlichen Tätigkeit macht , ist sittlich unannehmbar . Ungezügelte Geldgier zieht böse Folgen nach sich . Sie ist eine der Ursachen der zahlreichen Konflikte , die die Gesellschaftsordnung stören [ Vgl . GS 63,3 ; LE 7 ; CA 35 ] . Systeme , die um einer kollektivistischen Organisation des Produktionsprozesses willen grundlegende Rechte der Einzelpersonen und der Gruppen hintansetzen , widersprechen der Würde des Menschen ( GS 65,2 ) . Alles , was die Menschen zu bloßen Profitmitteln erniedrigt , knechtet den Menschen , führt zur Vergötzung des Geldes und trägt zur Ausbreitung des Atheismus bei . Ihr könnt nicht beiden dienen , Gott und dem Mammon ( Mt 6,24 ; Lk 16,13 ) .
=S=> Kte 2425 Die Kirche hat die totalitären und atheistischen Ideologien abgelehnt , die in neuerer Zeit mit dem Kommunismus oder dem Sozialismus einhergingen . Andererseits hat sie in der Handlungsweise des Kapitalismus den Individualismus und den absoluten Primat der Marktgesetze über die menschliche Arbeit abgelehnt [ Vgl . CA 10 ; 13 ; 44 ] . Die ausschließliche Regulierung der Wirtschaft durch zentralistische Planung verdirbt die gesellschaftlichen Beziehungen von Grund auf ; ihre ausschließliche Regulierung durch das Gesetz des freien Marktes verstößt gegen die soziale Gerechtigkeit , denn es gibt . . . unzählige menschliche Bedürfnisse , die keinen Zugang zum Markt haben ( CA 34 ) . Deshalb ist auf eine vernünftige Regelung des Marktes und der wirtschaftlichen Unternehmungen hinzu wirken , die sich an die rechte Wertordnung hält und auf das Wohl aller ausgerichtet ist .

=U5= AbsIV -- IV Wirtschaftsleben und soziale Gerechtigkeit

-- =S=> Kte 2426 Die Entfaltung des Wirtschaftslebens und die Steigerung der Produktion haben den Bedürfnissen der Menschen zu dienen . Das wirtschaftliche Leben ist nicht allein dazu da , die Produktionsgüter zu vervielfachen und den Gewinn oder die Macht zu steigern ; es soll in erster Linie im Dienst der Menschen stehen : des ganzen Menschen und der gesamten menschlichen Gemeinschaft . Die wirtschaftliche Tätigkeit ist - gemäß ihren eigenen Methoden - im Rahmen der sittlichen Ordnung und der sozialen Gerechtigkeit so auszuüben , daß sie dem entspricht , was Gott mit dem Menschen vorhat .
=S=> Kte 2427 Die menschliche Arbeit ist das unmittelbare Werk der nach dem Bilde Gottes geschaffenen Menschen . Diese sind dazu berufen , miteinander das Schöpfungswerk fortzusetzen , indem sie über die Erde herrschen [ Vgl . Gen 1,28 ; GS 34 ; CA 31 ] . Die Arbeit ist somit eine Pflicht : Wer nicht arbeiten will , soll auch nicht essen ( 2 Thess 3 , 10 ) [ Vgl . 1 Thess 4,11 ] . Die Arbeit ehrt die Gaben des Schöpfers und die empfangenen Talente . Sie kann auch erlösend sein . Indem der Mensch in Vereinigung mit Jesus , dem Handwerker von Nazaret und dem Gekreuzigten von Golgotha , die Mühen der Arbeit [ Vgl . Gen 3,14-19 ] auf sich nimmt , arbeitet er gewissermaßen mit dem Sohn Gottes an dessen Erlösungswerk mit . Er erweist sich als Jünger Christi , indem er bei der Tätigkeit , die er auszuführen hat , Tag für Tag sein Kreuz auf sich nimmt [ Vgl . LE 27 ] . Die Arbeit kann ein Mittel der Heiligung sein und die irdische Wirklichkeit mit dem Geiste Christi durchdringen .
=S=> Kte 2428 Bei der Arbeit übt und verwirklicht der Mensch einen Teil seiner natürlichen Fähigkeiten . Der Hauptwert der Arbeit kommt vom Menschen selbst , der sie vollzieht und für den sie bestimmt ist . Die Arbeit ist für den Menschen da , und nicht der Mensch für die Arbeit [ Vgl . LE 6 ] . Jeder soll aus der Arbeit die Mittel gewinnen können , um für sich und die Seinen zu sorgen und sich für die menschliche Gemeinschaft nützlich zu erweisen .
=S=> Kte 2429 Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche Unternehmung ; jeder darf und soll seine Talente nutzen , um zu einem Wohlstand beizutragen , der allen zugute kommt , und um die gerechten Früchte seiner Mühe zu ernten . Er soll darauf bedacht sein , sich dabei an die Regelungen zu halten , die rechtmäßigen Autoritäten zugunsten des Gemeinwohls erlassen haben [ Vgl . CA 32 ; 34 ] .
=S=> Kte 2430 Im Wirtschaftsleben sind verschiedene Interessen im Spiel , die einander oft widersprechen . Daraus ergeben sich die Konflikte , die es kennzeichnen [ Vgl . LE 11 ] . Man soll sich bemühen , sie auf dem Weg von Verhandlungen zu lösen , die den Rechten und Pflichten jedes Sozialpartners Rechnung tragen : denen der Unternehmensleiter , denen der Lohnempfänger und ihrer Vertreter , z . B . der Gewerkschaften , und gegebenenfalls denen der staatlichen Behörden .
=S=> Kte 2431 Die Verantwortung des Staates . Die Wirtschaft , insbesondere die Marktwirtschaft , kann sich nicht in einem institutionellen , rechtlichen und politischen Leerraum abspielen . Im Gegenteil , sie setzt die Sicherheit der individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige öffentliche Dienste voraus . Hauptaufgabe des Staates ist es darum , diese Sicherheit zu garantieren , so daß der , der arbeitet und produziert , die Früchte seiner Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt , seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen . . . Eine andere Aufgabe des Staates besteht darin , die Ausübung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Bereich zu überwachen und zu leiten . Aber die erste Verantwortung auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat , sondern bei den Einzelnen und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen , in denen sich die Gesellschaft artikuliert ( CA 48 ) .
=S=> Kte 2432 Die Unternehmensleiter sind gegenüber der Gesellschaft für die wirtschaftlichen und ökologischen [ Vgl . CA 37 ] Folgen ihrer Tätigkeiten verantwortlich . Sie sind verpflichtet , auf das Wohl der Menschen und nicht nur auf die Steigerung der Gewinne Bedacht zu nehmen . Gewinne sind jedoch notwendig . Sie ermöglichen Investitionen , die die Zukunft des Unternehmens und die Arbeitsplätze sichern .
=S=> Kte 2433 Ohne ungerechte Zurücksetzung sollen alle , Männer und Frauen , Gesunde und Behinderte , Einheimische und Fremdarbeiter Zugang zur Arbeit und zum Berufsleben haben [ Vgl . LE 19 ; 22-23 ] . Die Gesellschaft soll den Umständen entsprechend den Bürgern helfen , sich Arbeit und Anstellung zu verschaffen [ Vgl . CA 48 ] .
=S=> Kte 2434 Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit . Ihn zu verweigern oder zurückzubehalten ist eine schwere Ungerechtigkeit [ Vgl . Lev 19,13 : Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] Zur Berechnung des gerechten Entgelts sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen . Die Arbeit ist so zu entlohnen , daß dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen , um sein und der Seinigen materielles , soziales , kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten - gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen , der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl ( GS 67,2 ) . Das Einverständnis der Parteien allein genügt nicht , um die Höhe des Lohns sittlich zu rechtfertigen .
=S=> Kte 2435 Streik ist sittlich berechtigt , wenn er ein unvermeidliches , ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt . Er wird sittlich unannehmbar , wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt , die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen .
=S=> Kte 2436 Es ist ungerecht , den Institutionen der Sozialversicherung die von den Zuständigen Autoritäten festgesetzten Beiträge nicht zu entrichten . Arbeitslosigkeit verletzt fast immer die Würde dessen , den sie trifft , und droht , sein Leben aus dem Gleichgewicht zu bringen . Außer dem Schaden , den er persönlich erleidet , bringt sie auch zahlreiche Gefahren für seine Familie mit sich [ Vgl . LE 18 ] .

=U5= AbsV -- V Gerechtigkeit und Solidarität zwischen den Nationen

-- =S=> Kte 2437 Auf internationaler Ebene sind die wirtschaftlichen Ressourcen und Mittel so ungleich verteilt , daß zwischen den Nationen ein regelrechter 1 Graben aufgerissen wird ( SRS 14 ) . Auf der einen Seite stehen jene , die Entwicklungsmöglichkeiten haben und nützen , auf der anderen Seite jene , die sich immer tiefer verschulden .
=S=> Kte 2438 Verschiedene Ursachen religiöser , politischer , wirtschaftlicher und finanzieller Natur verleihen heute der sozialen Frage ein weltweites Ausmaß ( SRS 9 ) . Zwischen den Nationen , die politisch bereits voneinander abhängen , bedarf es der Solidarität . Sie ist noch unerläßlicher , wenn es darum geht , entarteten Mechanismen Einhalt zu gebieten , die Entwicklung der wirtschaftlich schwachen Länder behindern [ Vgl . SRS 17 ; 45 ] . Mißbräuchliche , wenn nicht gar wucherische Finanzsysteme [ Vgl . CA 35 ] , ungerechte Handelsbeziehungen zwischen den Nationen und der Rüstungswettlauf sind durch gemeinsame Anstrengungen zu ersetzen , um die Ressourcen für sittliche , kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungsziele einsetzen zu können ; dabei wird man die Prioritäten und die Werteskalen . . . neu definieren müssen ( CA 28 ) .
=S=> Kte 2439 Die reichen Nationen haben eine große sittliche Verantwortung gegenüber denen , welche die Mittel zu ihrer Entwicklung nicht selbst aufbringen können oder durch tragische geschichtliche Ereignisse daran gehindert worden sind . Das ist eine Pflicht der Solidarität und der Liebe , aber auch eine Pflicht der Gerechtigkeit , falls der Wohlstand der reichen Nationen aus Ressourcen stammt , die nicht angemessen bezahlt wurden .
=S=> Kte 2440 Direkthilfe ist eine entsprechende Reaktion auf unmittelbare , außerordentliche Bedürfnisse , die z . B . durch Naturkatastrophen und Seuchen verursacht werden . Sie genügt aber nicht , um die aus der Not erwachsenden schweren Schäden zu beheben , noch um Bedürfnisse dauernd zu stillen . Man muß auch die internationalen Wirtschafts - und Finanzinstitutionen erneuern , damit sie sich stärker für gerechte Beziehungen zu den weniger entwickelten Ländern einsetzen [ Vgl . SRS 16. 2 Vgl . CA 26 ] . Die Anstrengungen der armen Länder , die an ihrem Wachstum und ihrer Befreiung arbeiten , sind zu unterstützen [ Vgl . SRS 32 ; CA 51 ] . Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Landwirtschaft . Die Bauern stellen , vor allem in der Dritten Welt , die Hauptmasse der Armen dar .
=S=> Kte 2441 Grundlage ist für jede umfassende Entwicklung der menschlichen Gesellschaft , den Sinn für Gott und die Selbsterkenntnis zu fördern . Diese Entwicklung vervielfacht die materiellen Güter und stellt sie in den Dienst des Menschen und seiner Freiheit . Sie vermindert das Elend und die wirtschaftliche Ausbeutung . Sie läßt die Achtung vor den kulturellen Eigenarten und die Offenheit für das Transzendente wachsen [ Vgl . SRS 42 ] .
=S=> Kte 2442 Es ist nicht Sache der Hirten der Kirche , in die politischen Strukturen und die Organisation des Gesellschaftslebens direkt einzugreifen . Diese Aufgabe gehört zur Sendung der gläubigen Laien , die aus eigenem Ansporn mit ihren Mitbürgern zusammenarbeiten . Ihrem sozialen Einsatz steht eine Vielzahl konkreter Wege offen . Er soll stets auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein und der Botschaft des Evangeliums und der Lehre der Kirche entsprechen . Es ist Aufgabe der gläubigen Laien , mit christlichem Engagement die irdischen Bereiche zu durchdringen und sich darin als Zeugen und Mitarbeiter des Friedens und der Gerechtigkeit zu erweisen ( SRS 47 ) [ Vgl . Mt 25,31-36 ] .

=U5= AbsVI -- VI Liebe zu den Armen

-- =S=> Kte 2449 Schon im Alten Testament entsprechen allerlei gesetzliche Maßnahmen ( Schuldenerlaßjahr , Verbot , Zins zu verlangen und ein Pfand zu behalten , Verpflichtung zum Zehnten , tägliche Bezahlung von Tagelöhnern , Recht zur Nachlese in Weinbergen und auf Fruchtfeldern ) der Mahnung im Buch Deuteronomium : Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden . Darum mache ich dir zur Pflicht : Du sollst deinem notleidenden und armen Bruder , der in deinem Land lebt , deine Hand öffnen ( Dtn 15,11 ) . Jesus hat sich dieses Wort zu eigen gemacht : Die Armen habt ihr immer bei euch , mich aber habt ihr nicht immer bei euch ( Joh 12,8 ) . Damit entkräftet er nicht die früheren heftigen Anklagen der Propheten gegen Leute , die sagten : Wir wollen mit Geld die Hilflosen kaufen , für ein Paar Sandalen die Armen ( Am 8,6 ) , sondern er fordert uns damit auf , seine Gegenwart in seinen Brüdern , den Armen , zu erkennen [ Vgl . Mt 25,40 ] . Die hl . Rosa antwortete ihrer Mutter , als diese sie tadelte , weil sie zu Hause Arme und Kranke beherbergte : Wenn wir den Armen und Kranken dienen , dienen wir Jesus . Wir dürfen nicht müde werden , unseren Nächsten zu helfen , denn in ihnen dienen wir Jesus ( vita ) .

=U5= AbsVII -- Kurztexte --

=S=> Kte 2450 Du sollst nicht stehlen ( Dtn 5 19 ) . Weder Diebe noch Habgierige keine Räuber werden das Reich Gottes erben ( 1 Kor 6 10 ) .
=S=> Kte 2451 Das siebte Gebot gebietet bei der Verwaltung der irdischen Güter und der Früchte der menschlichen Arbeit Gerechtigkeit und Nachstenliebe zu üben .
=S=> Kte 2452 Die Güter der Schöpfung sind für das ganze Menschengeschlecht bestimmt . Das Recht auf Privateigentum hebt die Tatsache nicht auf daß diese Güter für alle bestimmt sind .
=S=> Kte 2453 Das siebte Gebot verbietet den Diebstahl . Diebstahl besteht darin daß man fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Eigentumers widerrechtlich an sich nimmt .
=S=> Kte 2454 Jede Weise fremdes Gut entgegen der Gerechtigkeit an sich zu nehmen und zu gebrauchen verstoßt gegen das siebte Gebot . Die begangene Ungerechtigkeit erfordert Wiedergutmachung . Die ausgleichende Gerechtigkeit verlangt , das gestohlene Gut zurückzugeben .
=S=> Kte 2455 Das sittliche Gesetz verbietet aus Gewinnsucht oder in totalitärer Absicht Menschen auf irgendeine Weise zu knechten und sie wie Waren zu kaufen zu verkaufen oder zu tauschen .
=S=> Kte 2456 Der Schöpfer hat dem Menschen das Recht gewahrt über die Rohstoffe Pflanzen und Tiere der Welt zu verfügen . Dabei muß aber der Mensch die sittlichen Verpflichtungen achten auch gegenüber den kommenden Generationen .
=S=> Kte 2457 Die Tiere sind dem Menschen unterstellt der ihnen Wohlwollen schuldet . Sie können einer gerechten Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen .
=S=> Kte 2458 Die Kirche urteilt im wirtschaftlichen und sozialen Bereich wenn die Grundrechte der Person oder das Heil der Seelen es erfordern . Sie kümmert sich um das irdische Gemeinwohl der Menschen insofern diese auf das höchste Gut , unser letztes Ziel hingeordnet sind .
=S=> Kte 2459 Der Mensch selbst ist Urheber Mitte und Zweck des ganzen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens . Es ist für die soziale Frage entscheidend daß die von Gott für alle geschaffenen Guter entsprechend der Gerechtigkeit und mit Hilfe der Liebe tatsächlich allen zukommen .
=S=> Kte 2460 Der vorangige Weit der Arbeit kommt vom Menschen selbst der sie verrichtet und für den sie bestimmt ist . Durch seine Arbeit nimmt der Mensch am Schöpfungswerk teil Mit Christus vereint zu arbeiten kann erlösend sein .
=S=> Kte 2461 Wahre Entwicklung betrifft den ganzen Menschen . Es geht darum die Fahigkeit jedes Menschen zu fordern seiner Berufung also dem Ruf Gottes zu entsprechen [ Vgl . CA 29 ] .
=S=> Kte 2462 Armen Almosen zu geben ist ein Zeugnis der brüderlichen Liebe und ein Gott wohlgefälliges Werk der Gerechtigkeit .
=S=> Kte 2463 Wer erkennt nicht in der großen Zahl von Menschen ohne Brot Dach und Bleibe Lazarus den hungrigen Bettler im Gleichnis Jesu [ Vgl . Lk 16 , 19-31] ? Wie kann man die Stimme Jesu überhören : Das habt ihr auch mir nicht getan ( Mt 25,45) ?