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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 2426 Die Entfaltung des Wirtschaftslebens und die Steigerung der Produktion haben den Bedürfnissen der Menschen zu dienen . Das wirtschaftliche Leben ist nicht allein dazu da , die Produktionsgüter zu vervielfachen und den Gewinn oder die Macht zu steigern ; es soll in erster Linie im Dienst der Menschen stehen : des ganzen Menschen und der gesamten menschlichen Gemeinschaft . Die wirtschaftliche Tätigkeit ist - gemäß ihren eigenen Methoden - im Rahmen der sittlichen Ordnung und der sozialen Gerechtigkeit so auszuüben , daß sie dem entspricht , was Gott mit dem Menschen vorhat .
=S=> Kte 2427 Die menschliche Arbeit ist das unmittelbare Werk der nach dem Bilde Gottes geschaffenen Menschen . Diese sind dazu berufen , miteinander das Schöpfungswerk fortzusetzen , indem sie über die Erde herrschen [ Vgl . Gen 1,28 ; GS 34 ; CA 31 ] . Die Arbeit ist somit eine Pflicht : Wer nicht arbeiten will , soll auch nicht essen ( 2 Thess 3 , 10 ) [ Vgl . 1 Thess 4,11 ] . Die Arbeit ehrt die Gaben des Schöpfers und die empfangenen Talente . Sie kann auch erlösend sein . Indem der Mensch in Vereinigung mit Jesus , dem Handwerker von Nazaret und dem Gekreuzigten von Golgotha , die Mühen der Arbeit [ Vgl . Gen 3,14-19 ] auf sich nimmt , arbeitet er gewissermaßen mit dem Sohn Gottes an dessen Erlösungswerk mit . Er erweist sich als Jünger Christi , indem er bei der Tätigkeit , die er auszuführen hat , Tag für Tag sein Kreuz auf sich nimmt [ Vgl . LE 27 ] . Die Arbeit kann ein Mittel der Heiligung sein und die irdische Wirklichkeit mit dem Geiste Christi durchdringen .
=S=> Kte 2428 Bei der Arbeit übt und verwirklicht der Mensch einen Teil seiner natürlichen Fähigkeiten . Der Hauptwert der Arbeit kommt vom Menschen selbst , der sie vollzieht und für den sie bestimmt ist . Die Arbeit ist für den Menschen da , und nicht der Mensch für die Arbeit [ Vgl . LE 6 ] . Jeder soll aus der Arbeit die Mittel gewinnen können , um für sich und die Seinen zu sorgen und sich für die menschliche Gemeinschaft nützlich zu erweisen .
=S=> Kte 2429 Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche Unternehmung ; jeder darf und soll seine Talente nutzen , um zu einem Wohlstand beizutragen , der allen zugute kommt , und um die gerechten Früchte seiner Mühe zu ernten . Er soll darauf bedacht sein , sich dabei an die Regelungen zu halten , die rechtmäßigen Autoritäten zugunsten des Gemeinwohls erlassen haben [ Vgl . CA 32 ; 34 ] .
=S=> Kte 2430 Im Wirtschaftsleben sind verschiedene Interessen im Spiel , die einander oft widersprechen . Daraus ergeben sich die Konflikte , die es kennzeichnen [ Vgl . LE 11 ] . Man soll sich bemühen , sie auf dem Weg von Verhandlungen zu lösen , die den Rechten und Pflichten jedes Sozialpartners Rechnung tragen : denen der Unternehmensleiter , denen der Lohnempfänger und ihrer Vertreter , z . B . der Gewerkschaften , und gegebenenfalls denen der staatlichen Behörden .
=S=> Kte 2431 Die Verantwortung des Staates . Die Wirtschaft , insbesondere die Marktwirtschaft , kann sich nicht in einem institutionellen , rechtlichen und politischen Leerraum abspielen . Im Gegenteil , sie setzt die Sicherheit der individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige öffentliche Dienste voraus . Hauptaufgabe des Staates ist es darum , diese Sicherheit zu garantieren , so daß der , der arbeitet und produziert , die Früchte seiner Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt , seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen . . . Eine andere Aufgabe des Staates besteht darin , die Ausübung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Bereich zu überwachen und zu leiten . Aber die erste Verantwortung auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat , sondern bei den Einzelnen und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen , in denen sich die Gesellschaft artikuliert ( CA 48 ) .
=S=> Kte 2432 Die Unternehmensleiter sind gegenüber der Gesellschaft für die wirtschaftlichen und ökologischen [ Vgl . CA 37 ] Folgen ihrer Tätigkeiten verantwortlich . Sie sind verpflichtet , auf das Wohl der Menschen und nicht nur auf die Steigerung der Gewinne Bedacht zu nehmen . Gewinne sind jedoch notwendig . Sie ermöglichen Investitionen , die die Zukunft des Unternehmens und die Arbeitsplätze sichern .
=S=> Kte 2433 Ohne ungerechte Zurücksetzung sollen alle , Männer und Frauen , Gesunde und Behinderte , Einheimische und Fremdarbeiter Zugang zur Arbeit und zum Berufsleben haben [ Vgl . LE 19 ; 22-23 ] . Die Gesellschaft soll den Umständen entsprechend den Bürgern helfen , sich Arbeit und Anstellung zu verschaffen [ Vgl . CA 48 ] .
=S=> Kte 2434 Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit . Ihn zu verweigern oder zurückzubehalten ist eine schwere Ungerechtigkeit [ Vgl . Lev 19,13 : Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] Zur Berechnung des gerechten Entgelts sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen . Die Arbeit ist so zu entlohnen , daß dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen , um sein und der Seinigen materielles , soziales , kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten - gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen , der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl ( GS 67,2 ) . Das Einverständnis der Parteien allein genügt nicht , um die Höhe des Lohns sittlich zu rechtfertigen .
=S=> Kte 2435 Streik ist sittlich berechtigt , wenn er ein unvermeidliches , ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt . Er wird sittlich unannehmbar , wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt , die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen .
=S=> Kte 2436 Es ist ungerecht , den Institutionen der Sozialversicherung die von den Zuständigen Autoritäten festgesetzten Beiträge nicht zu entrichten . Arbeitslosigkeit verletzt fast immer die Würde dessen , den sie trifft , und droht , sein Leben aus dem Gleichgewicht zu bringen . Außer dem Schaden , den er persönlich erleidet , bringt sie auch zahlreiche Gefahren für seine Familie mit sich [ Vgl . LE 18 ] .