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=S=> Kte 2407 Auf wirtschaftlichem Gebiet erfordert die Achtung der Menschenwürde die Tugend der Mäßigung , um die Anhänglichkeit an die Güter dieser Welt zu zügeln ; die Tugend der Gerechtigkeit , um die Rechte des Nächsten zu wahren und ihm zu geben , was ihm zusteht ; und die Solidarität gemäß der Goldenen Regel und der Freigebigkeit des Herrn , denn er , der reich war , wurde euretwegen arm , um euch durch seine Armut reich zu machen ( 2 Kor 8,9 ) .
=M=> Kte Achtung fremden Gutes
=S=> Kte 2408 Das siebte Gebot untersagt den Diebstahl , der darin besteht , daß man sich fremdes Gut gegen den vernünftigen Willen des Besitzers widerrechtlich aneignet . Kein Diebstahl ist es , wenn man das Einverständnis des Besitzers voraussetzen kann , oder wenn seine Weigerung der Vernunft oder der Bestimmung der Güter für alle widerspricht . So wenn in äußerster und offensichtlicher Notlage die Aneignung und der Gebrauch fremden Gutes das einzige Mittel ist , um unmittelbare Grundbedürfnisse ( wie Nahrung , Unterkunft und Kleidung ) zu befriedigen [ Vgl . GS 69,1 ] .
=S=> Kte 2409 Sich fremdes Gut auf welche Weise auch immer ungerecht anzueignen oder es zu behalten , ist selbst dann , wenn dabei den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes nicht zuwidergehandelt wird , ein Verstoß gegen das siebte Gebot . Das Gleiche gilt vom bewußten Zurückbehalten entliehener Sachen oder von Fundgegenständen , vom Betrug im Handel [ Vgl . Din 25,13-16 ] , von der Zahlung ungerechter Löhne [ Vgl . Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] und dem Hochtreiben von Preisen unter Ausnützung der Unwissenheit oder der Notlage der anderen [ Vgl . Am 8,4-6 ] .
=S=> Kte Ebenfalls sittlich verwerflich sind : Spekulation , durch die man Preise für Güter künstlich steigert oder senkt , um daraus zum Schaden anderer Gewinn zu ziehen ; Korruption , durch die man Verantwortliche dazu verführt , entgegen den Rechtsbestimmungen zu entscheiden ; Aneignung und private Verwendung des Gesellschaftseigentums eines Unternehmens ; schlechte Ausführung von Arbeiten , Steuerhinterziehung , Fälschung von Schecks und Rechnungen , überhöhte Ausgaben und Verschwendung . Privates oder öffentliches Eigentum mutwillig zu beschädigen verstößt gegen das moralische Gesetz und verlangt Wiedergutmachung .
=S=> Kte 2410 Versprechen und Verträge müssen gewissenhaft gehalten werden , soweit die eingegangene Verpflichtung sittlich gerecht ist . Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben hängt zu einem großen Teil davon ab , daß man sich an die Verträge zwischen physischen oder moralischen Personen hält : an Verkauf - oder Kaufverträge , Miet - oder Arbeitsverträge . Jeder Vertrag ist guten Glaubens abzuschließen und auszuführen .
=S=> Kte 2411 Verträge unterstehen der ausgleichenden Gerechtigkeit , die den Austausch zwischen Personen unter genauer Beachtung ihrer Rechte regelt . Die ausgleichende Gerechtigkeit ist streng verpflichtend . Sie fordert , daß man Eigentumsrechte wahrt , Schulden zurückzahlt und sich an freiwillig eingegangene Verpflichtungen hält . Ohne ausgleichende Gerechtigkeit ist keine andere Form der Gerechtigkeit möglich .
=S=> Kte Man unterscheidet ausgleichende [ kommutative ] von legaler Gerechtigkeit , die das betrifft , was der Bürger gerechterweise der Gemeinschaft schuldet , und von austeilender [ distributiver ] Gerechtigkeit , die regelt , was die Gemeinschaft den Bürgern im Verhältnis zu deren Beiträgen und Bedürfnissen schuldet .
=S=> Kte 2412 Im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit fordert die Verpflichtung zur Wiedergutmachung einer begangenen Ungerechtigkeit , daß man das entwendete Gut dem Eigentümer zurückgibt .
=S=> Kte Jesus lobt Zachäus für sein Versprechen : Wenn ich von jemand zu viel gefordert habe , gebe ich ihm das Vierfache zurück ( Lk 19,8 ) . Wer sich direkt oder indirekt fremdes Gut angeeignet hat , ist verpflichtet , es zurückzugeben oder , falls es nicht mehr vorhanden ist , den Gegenwert bar oder in Naturalien zurückzuzahlen sowie die Zinsen und den Nutzen zu vergüten , die sein Eigentümer rechtmäßig daraus gewonnen hätte . Wer in irgendeiner Weise an einem Diebstahl beteiligt war oder in dessen Kenntnis daraus Nutzen gezogen hat , z . B . wer ihn befohlen oder daran mitgewirkt oder ihn gedeckt hat , ist entsprechend seiner Verantwortung und seinem Profit ebenfalls zur Wiedergutmachung verpflichtet .
=S=> Kte 2413 Glücksspiele ( wie Kartenspiele ) oder Wetten verstoßen an und für sich nicht gegen die Gerechtigkeit . Sie werden jedoch dann sittlich unzulässig , wenn sie jemand um das bringen , was er zu seinem und anderer Menschen Lebensunterhalt braucht . Die Spielleidenschaft droht den Spieler zu versklaven . Eine ungerechte Wette abzuschließen oder beim Spiel zu betrügen ist schwerwiegend , außer wenn der zugefügte
=S=> Kte Schaden so gering ist , daß der Geschädigte ihn vernünftiger weise nicht ernst nehmen kann .
=S=> Kte 2414 Das siebte Gebot verbietet Handlungen oder Unternehmungen , die aus irgendeinem Grund - aus Egoismus , wegen einer Ideologie , aus Profitsucht oder in totalitärer Gesinnung - dazu führen , daß Menschen geknechtet , ihrer persönlichen Würde beraubt oder wie Waren gekauft , verkauft oder ausgetauscht werden . Es ist eine Sünde gegen ihre Menschenwürde und ihre Grundrechte , sie gewaltsam zur bloßen Gebrauchsware oder zur Quelle des Profits zu machen . Der hl . Paulus befahl einem christlichen Herrn , seinen christlichen Sklaven nicht mehr als Sklaven , sondern als weit mehr : als geliebten Bruder zu behandeln ( PhIm 16 ) .
=M=> Kte Achtung der Unversehrtheit der Schöpfung
=S=> Kte 2415 Das siebte Gebot verlangt auch , die Unversehrtheit der Schöpfung zu achten . Tiere , Pflanzen und leblose Wesen sind von Natur aus zum gemeinsamen Wohl der Menschheit von gestern , heute und morgen bestimmt [ Vgl . Gen 1,28-31 ] . Die Bodenschätze , die Pflanzen und die Tiere der Welt dürfen nicht ohne Rücksicht auf sittliche Forderungen genutzt werden . Die Herrschaft über die belebte und die unbelebte Natur , die der Schöpfer dem Menschen übertragen hat , ist nicht absolut ; sie wird gemessen an der Sorge um die Lebensqualität des Nächsten , wozu auch die künftigen Generationen zählen ; sie verlangt Ehrfurcht vor der Unversehrtheit der Schöpfung [ Vgl . CA 37-38 ] .
=S=> Kte 2416 Tiere sind Geschöpfe Gottes und unterstehen seiner für sorgenden Vorsehung [ Vgl . Mt 6,26 ] . Schon allein durch ihr Dasein preisen und verherrlichen sie Gott [ Vgl . Dan 3,57-58 ] . Darum schulden ihnen auch die Menschen Wohlwollen . Erinnern wir uns , mit welchem Feingefühl die Heiligen , z . B . der hl . Franz von Assisi und der hl . Philipp Neri , die Tiere behandelten .
=S=> Kte 2417 Gott hat die Tiere unter die Herrschaft des Menschen gestellt , den er nach seinem Bild geschaffen hat [ Vgl . Gen 2 , 19-20 ; 9,1-14 ] . Somit darf man sich der Tiere zur Ernährung und zur Herstellung von Kleidern bedienen . Man darf sie zähmen , um sie dem Menschen bei der Arbeit und in der Freizeit dienstbar zu machen . Medizinische und wissenschaftliche Tierversuche sind in vernünftigen Grenzen sittlich zulässig , weil sie dazu beitragen , menschliches Leben zu heilen und zu retten .
=S=> Kte 2418 Es widerspricht der Würde des Menschen , Tiere nutzlos leiden zu lassen und zu töten . Auch ist es unwürdig , für sie Geld auszugeben , das in erster Linie menschliche Not lindern sollte . Man darf Tiere gern haben , soll ihnen aber nicht die Liebe zuwenden , die einzig Menschen gebührt .
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