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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte Du sollst nicht die Ehe brechen ( Ex 20,14 ; Dtn 5,18 ) . Ihr habt gehört , daß gesagt worden ist : Du sollst nicht die Ehe brechen . Ich aber sage euch : Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht , hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen ( Mt 5,27-28 ) .

=U5= AbsI -- I Als Mann und Frau schuf er sie . . .

-- =S=> Kte 2331 Gott ist Liebe‘ und lebt in sich selbst ein Geheimnis personaler Liebesgemeinschaft . Indem er den Menschen nach seinem Bild erschafft prägt Gott der Menschennatur des Mannes und der Frau die Berufung und daher auch die Fähigkeit und die Verantwortung zu Liebe und Gemeinschaft ein ( FC 11 ) . Gott schuf also den Menschen als sein Abbild . . . Als Mann und Frau schuf er sie ( Gen 1,27 ) . Seid fruchtbar , und vermehrt euch ( Gen 1,28 ) . Am Tag , da Gott den Menschen erschuf , machte er ihn Gott ähnlich . Als Mann und Frau erschuf er sie , er segnete sie und nannte sie Mensch an dem Tag , da sie erschaffen wurden ( Gen 5,1-2 ) .
=S=> Kte 2332 Die Geschlechtlichkeit berührt alle Aspekte des Menschen in der Einheit seines Leibes und seiner Seele . Sie betrifft ganz besonders das Gefühisleben , die Fähigkeit , zu lieben und Kinder zu zeugen und , allgemeiner , die Befähigung , Bande der Gemeinschaft mit anderen zu knüpfen .
=S=> Kte 2333 Jeder Mensch , ob Mann oder Frau , muß seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen . Die leibliche , moralische und geistige Verschiedenheit und gegenseitige Ergänzung sind auf die Güter der Ehe und auf die Entfaltung des Familienlebens hingeordnet . Die Harmonie des Paares und der Gesellschaft hängt zum Teil davon ab , wie Gegenseitigkeit , Bedürftigkeit und wechselseitige Hilfe von Mann und Frau gelebt werden .
=S=> Kte 2334 Indem Gott den Menschen ‚als Mann und Frau‘ erschuf , schenkte er dem Mann und der Frau in gleicher Weise personale Würde ( FC 22)1. Der Mensch ist eine Person : das gilt in gleichem Maße für den Mann und für die Frau ; denn beide sind nach dem Bild und Gleichnis des personhaften Gottes erschaffen ( MD 6 ) .
=S=> Kte 2335 Beide Geschlechter besitzen die gleiche Würde und sind , wenn auch auf verschiedene Weise , Bild der Kraft und der zärtlichen Liebe Gottes . Die eheliche Vereinigung von Mann und Frau ahmt die Freigebigkeit und Fruchtbarkeit des Schöpfers leiblich nach . Der Mann verläßt Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau , und sie werden ein Fleisch ( Gen 2,24 ) . Diese Vereinigung ist Ursprung aller Generationen [ Vgl . Gen 4,1-2:25-26 ; 5,1. ] .
=S=> Kte 2336 Jesus ist gekommen , um die Schöpfung in der ursprünglichen Reinheit wiederherzustellen . In der Bergpredigt legt er den Plan Gottes entschieden aus : Ihr habt gehört , daß gesagt worden ist : Du sollst nicht die Ehe brechen . Ich aber sage euch : Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht , hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen ( Mt 5,27-28 ) . Was Gott verbunden hat , das darf der Mensch nicht trennen [ Vgl . Mt 19,6. ] . Die Überlieferung der Kirche hat das sechste Gebot als auf die gesamte menschliche Geschlechtlichkeit bezogen verstanden .

=U5= AbsII -- II Berufung zur Keuschheit

-- =S=> Kte 2354 Pornographie besteht darin , tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen , um sie Dritten vorzuzeigen . Sie verletzt die Keuschheit , weil sie den ehelichen Akt , die intime Hingabe eines Gatten an den anderen , entstellt . Sie verletzt die Würde aller Beteiligten ( Schauspieler , Händler , Publikum ) schwer ; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits . Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt . Sie ist eine schwere Verfehlung . Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern .
=S=> Kte 2355 Prostitution verletzt die Würde der Person , die sich prostituiert und sich dadurch zum bloßen Lustobjekt anderer herabwürdigt . Wer sie in Anspruch nimmt , sündigt schwer gegen sich selbst : er bricht mit der Keuschheit , zu der ihn seine Taufe verpflichtet hat , und befleckt seinen Leib , den Tempel des Heiligen Geistes [ Vgl . 1 Kor 6,15-20. ] . Prostitution ist eine Geißel der Gesellschaft . Sie betrifft für gewöhnlich Frauen , aber auch Männer , Kinder oder Jugendliche ( in den beiden letzteren Fällen kommt zur Sünde noch ein Ärgernis hinzu ) . Es ist immer schwer sündhaft , sich der Prostitution hinzugeben ; Notlagen , Erpressung und durch die Gesellschaft ausgeübter Druck können die Anrechenbarkeit der Verfehlung mindern .
=S=> Kte 2356 Vergewaltigung ist ein gewaltsamer Einbruch in die geschlechtliche Intimität eines Menschen . Sie ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die Liebe . Vergewaltigung ist eine tiefe Verletzung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Achtung , Freiheit , physische und seelische Unversehrtheit . Sie fügt schweren Schaden zu , der das Opfer lebenslang zeichnen kann . Sie ist stets eine in sich zutiefst verwerfliche Tat . Noch schlimmer ist es , wenn Eltern oder Erzieher ihnen anvertraute Kinder vergewaltigen .
=M=> Kte Keuschheit und Homosexualität
=S=> Kte 2357 Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen , die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen . Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf . Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt . Gestützt auf die Heilige Schrift , die sie als schlimme Abirrung bezeichnet [ Vgl . Gen 19 , 1-29 ; Röm 1,24-27 ; 1 Kor 6,10 ; 1 Tim 1,10. ] , hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt , daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind ( CDF , Erkl . Persona humana 8 ) . Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz , denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen . Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit . Sie sind in keinem Fall zu billigen .
=S=> Kte 2358 Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt . Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt ; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar . Ihnen ist mit Achtung , Mitleid und Takt zu begegnen . Man hüte sich , sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen . Auch diese Menschen sind berufen , in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und , wenn sie Christen sind , die Schwierigkeiten , die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können , mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen .
=S=> Kte 2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen . Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung , die zur inneren Freiheit erziehen , können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft - durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt , aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern .

=U5= AbsIII -- III Eheliche Liebe

-- =S=> Kte 2360 Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet . In der Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft . Das Eheband zwischen Getauften wird durch das Sakrament geheiligt .
=S=> Kte 2361 Infolgedessen ist die Sexualität , in welcher sich Mann und Frau durch die den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte einander schenken , keineswegs etwas rein Biologisches , sondern betrifft den innersten Kern der menschlichen Person als solcher . Auf wahrhaft menschliche Weise wird sie nur vollzogen , wenn sie in jene Liebe integriert ist , mit der Mann und Frau sich bis zum Tod vorbehaltlos einander verpflichten ( FC 11 ) . Als Tobias und Sara in der Kammer allein waren , erhob sich Tobias vom Lager und sagte : Steh auf , Schwester , wir wollen beten , damit der Herr Erbarmen mit uns hat . Und er begann zu beten : Sei gepriesen , Gott unserer Väter . . . Du hast Adam erschaffen und hast ihm Eva zur Frau gegeben , damit sie ihm hilft und ihn ergänzt . Von ihnen stammen alle Menschen ab . Du sagtest : Es ist nicht gut , daß der Mensch allein ist ; wir wollen für ihn einen Menschen machen , der ihm hilft und zu ihm paßt . Darum , Herr , nehme ich diese meine Schwester nicht aus reiner Lust zur Frau , sondern aus wahrer Liebe . Hab Erbarmen mit mir , und laß mich gemeinsam mit ihr ein hohes Alter erreichen ! Und Sara sagte zusammen mit ihm : Amen . Und beide schliefen die Nacht über miteinander ( Tob 8,4-9 ) .
=S=> Kte 2362 Jene Akte also , durch die Eheleute innigst und lauter eins werden , sind von sittlicher Würde ; sie bringen , wenn sie human vollzogen werden , jenes gegenseitige Übereignetsein zum Ausdruck und vertiefen es , durch das sich die Gatten gegenseitig in Freude und Dankbarkeit reich machen ( GS 49,2 ) . Die Geschlechtlichkeit ist eine Quelle der Freude und Lust : Der Schöpfer selbst . . . hat es so eingerichtet , daß die Gatten bei dieser [ Zeugungs]funktion Lust und Befriedigung des Leibes und des Geistes erleben . Somit begehen die Gatten nichts Böses , wenn sie diese Lust anstreben und sie genießen . Sie nehmen das an , was der Schöpfer ihnen zugedacht hat . Doch sollen die Gatten sich innerhalb der Grenzen einer angebrachten Mäßigung zu halten wissen ( Pius XII. , Ansprache vom 29. Oktober 1951 ) .
=S=> Kte 2363 Durch die Vereinigung der Gatten verwirklicht sich der doppelte Zweck der Ehe : das Wohl der Gatten selbst und die Weitergabe des Lebens . Man kann diese beiden Bedeutungen oder Werte der Ehe nicht voneinander trennen , ohne das geistliche Leben des Ehepaares zu beeinträchtigen und die Güter der Ehe und die Zukunft der Familie aufs Spiel zu setzen Die eheliche Liebe zwischen Mann und Frau steht somit unter der doppelten Forderung der Treue und der Fruchtbarkeit .
=M=> Kte Eheliche Treue
=S=> Kte 2364 Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe , vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt , wird durch den Ehebund , das heißt durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis , gestiftet ( GS 48,1 ) . Die Ehegatten schenken sich einander endgültig und ganz . Sie sind nicht mehr zwei , sondern bilden fortan ein einziges Fleisch . Der von den Ehegatten in Freiheit geschlossene Bund verpflichtet sie , an seiner Einheit und Unauflöslichkeit fest zu halte & . Was aber Gott verbunden hat , das darf der Mensch nicht trennen ( Mk 10,9 ) [ Vgl . Mt 19 , 1-12 ; 1 Kor 7. 10-11 ] .
=S=> Kte 2365 Die Treue kommt darin zum Ausdruck , daß das gegebene Wort stets gehalten wird . Gott ist treu . Das Sakrament der Ehe nimmt den Mann und die Frau in die Treue Christi zu seiner Kirche hinein . Durch die eheliche Keuschheit bezeugen sie vor der Welt dieses Mysterium . Der hl . Johannes Chrysostomus empfiehlt den jungen Ehemännern , zu ihrer Gattin zu sagen : [ Ich habe dich in meine Arme genommen ] und liebe dich sogar mehr als mein Leben . Das gegenwärtige Leben bedeutet ja nichts , und mein glühendster Traum ist der , es zusammen mit dir so zu durchschreiten , daß wir sicher sind , in dem Leben , das unser harrt , nicht voneinander getrennt zu werden . . . Deine Liebe geht mir über alles , und nichts wäre für mich schmerzlicher , als nicht so gesinnt zu sein wie du ( hom . in Eph . 20,8 ) .
=M=> Kte Eheliche Fruchtbarkeit
=S=> Kte 2366 Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe , ein Zweck der Ehe , denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu , fruchtbar zu sein . Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu ; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe , deren Frucht und Erfüllung es ist . Darum lehrt die Kirche , die auf der Seite des Lebens steht ( FC 30 ) , daß jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muß ( HV 11 ) . Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen - liebende Vereinigung und Fortpflanzung - die beide dem ehelichen Akt innewohnen ( HV 12 ) [ Vgl . Pius Xl. , Enz . Casti connubii ] .
=S=> Kte 2367 Dazu berufen , Leben zu schenken , haben die Gatten an der Schöpfer - kraft und Vaterschaft Gottes teil [ Vgl . Eph 3,14 ; Mt 23,9. ] . In ihrer Aufgabe , menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen , die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten ist , wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe . Daher müssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen ( GS 50,2 ) .
=S=> Kte 2368 Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung . Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen . Es ist an ihnen , zu prüfen , ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht , sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht . Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln : Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt , hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab , sondern auch von objektiven Kriterien , die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren . Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit ( GS 51,3 ) .
=S=> Kte 2369 Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden , behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz die Bedeutung gegenseitiger und wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft , zu der der Mensch berufen ist ( HV 12 ) .
=S=> Kte 2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [ Vgl . HV 16 ] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral . Diese Methoden achten den Leib der Eheleute , ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit . Hingegen ist jede Handlung verwerflich , die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt , die Fortpflanzung zu verhindern , sei es als Ziel , sei es als Mittel zum Ziel ( HV 14 ) . Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt , wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde , zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken . So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe , die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist . Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft(FC 32 ) .
=S=> Kte 2371 Mögen alle daran denken : Das menschliche Leben und die Aufgabe , es weiterzuvermitteln , haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden , sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen ( GS 51,4 ) .
=S=> Kte 2372 Der Staat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich . Aus diesem Grund ist er berechtigt , auf das Bevölkerungswachstum einzuwirken . Er darf das mittels einer taktvollen objektiven Information tun , nicht aber auf autoritäre Weise und durch Ausübung von Zwang . Er darf sich nicht über den freien Entschluß der Gatten hinwegsetzen , welche die erste Verantwortung für die Zeugung und Erziehung ihrer Kinder tragen [ Vgl . HV 23 ; PP 37 ] . Er ist nicht berechtigt , der Moral widersprechende Mittel zur Regelung des Bevölkerungswachstums zu begünstigen .
=M=> Kte Kinder sind ein Geschenk
=S=> Kte 2373 Die Heilige Schrift und die kirchliche Überlieferung sehen in kinderreichen Familien ein Zeichen des göttlichen Segens und der Großzügigkeit der Eltern [ Vgl . GS 50,2 ] .
=S=> Kte 2374 Keine Kinder bekommen zu können , ist für Eheleute ein schweres Leid . Herr , mein Herr , was willst du mir schon geben ? Ich gehe doch kinderlos dahin . . . ( Gen 15,2 ) . Verschaff mir Söhne ! Wenn nicht , sterbe ich schreit Rahel ihrem Gatten Jakob zu ( Gen 30,1 ) .
=S=> Kte 2375 Forschungsarbeiten zur Behebung der Unfruchtbarkeit sind zu ermutigen , vorausgesetzt , daß sie im Dienst der menschlichen Person stehen , ihrer unveräußerlichen Rechte sowie ihres wahren und ganzheitlichen Wohls gemäß dem Plan und dem Willen Gottes ( DnV intr . 2 ) .
=S=> Kte 2376 Techniken , die durch das Einschalten einer dritten Person ( Ei - oder Samenspende , Leihmutterschaft ) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen , sind äußerst verwerflich . Diese Techniken ( heterologe künstliche Insemination und Befruchtung ) verletzen das Recht des Kindes , von einem Vater und einer Mutter abzustammen , die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind . Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute , daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird ( DnV 2,1 ) .
=S=> Kte 2377 Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet ( homologe künstliche Insemination und Befruchtung ) , sind sie vielleicht weniger verwerflich , bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar . Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt . Der Akt , der die Existenz des Kindes begründet , ist dann kein Akt mehr , bei dem sich zwei Personen einander hingeben . Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person . Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit , die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß ( DnV 2,5 ) . Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt , wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes , also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute , angestrebt wird . . . Nur die Achtung vor dem Band , das zwischen den Sinngehalten des ehelic hen Aktes besteht , und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung ( DnV 2,4 ) .
=S=> Kte 2378 Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes , sondern ein Geschenk . Das vorzüglichste Geschenk der Ehe ist also eine menschliche Person . Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden , so als könnte man ein Recht auf das Kind beanspruchen . In diesem Bereich besitzt einzig das Kind eigentliche Rechte : das Recht , die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein und das Recht , vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden ( DnV 2,8 ) .
=S=> Kte 2379 Wie das Evangelium zeigt , ist körperliche Unfruchtbarkeit kein absolutes Übel . Eheleute , die , nachdem sie alle berechtigten medizinischen Hilfsmittel ausgeschöpft haben , weiterhin an Unfruchtbarkeit leiden , werden sich dem Kreuz des Herrn anschließen , dem Quell aller geistlichen Fruchtbarkeit . Sie können ihre Großmut zeigen , indem sie verlassene Kinder adoptieren oder anspruchsvolle Dienste an anderen erfüllen .

=U5= AbsIV -- IV Verstöße gegen die Würde der Ehe

-- =S=> Kte 2383 Die Trennung der Gatten unter Beibehaltung des Ehebandes kann in gewissen Fällen , die das kanonische Recht vorsieht , berechtigt sein [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1151-1155 ] . Falls die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist , gewisse legitime Rechte , die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern , darf sie in Kauf 4 genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung .
=S=> Kte 2384 Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz . Sie gibt vor , den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag , bis zum Tod zusammenzuleben , brechen zu können . Die Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles , dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist . Das Eingehen einer , wenn auch vom Zivilrecht anerkannten , neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich . Der Ehepartner , der sich wieder verheiratet hat , befindet sich dann in einem dauernden , öffentlichen Ehebruch . Wenn der Gatte , nachdem er sich von seiner Frau getrennt hat , sich einer anderen Frau nähert , ist er ein Ehebrecher , denn er läßt diese Frau Ehebruch begehen ; und die Frau , die mit ihm zusammenwohnt , ist eine Ehebrecherin , denn sie hat den Gatten einer anderen an sich gezogen ( Basilius , moral . reg . 73 ) .
=S=> Kte 2385 Die Ehescheidung ist auch deshalb unsittlich , weil sie in die Familie und in die Gesellschaft Unordnung bringt . Diese Unordnung zieht schlimme Folgen nach sich : für den Partner , der verlassen worden ist ; für die Kinder , die durch die Trennung der Eltern einen Schock erleiden und oft zwischen diesen hin - und hergerissen werden ; für die Gesellschaft , für die sie aufgrund ihrer ansteckenden Wirkung zu einer tiefen Wunde wird .
=S=> Kte 2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung . In diesem Fall vestößt er nicht gegen das sittliche Gebot . Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner , der sich redlich bemüht hat , dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben , und ungerechterweise verlassen wird , und demjenigen , der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [ Vgl . FC 84 ] .
=M=> Kte Weitere Verstöße gegen die Würde der Ehe
=S=> Kte 2387 Man kann sich vorstellen , welchen inneren Konflikt es für jemanden , der sich zum Evangelium bekehren will , bedeutet , deshalb eine oder mehrere Frauen entlassen zu müssen , mit denen er jahrelang ehelich zusammengelebt hat . Doch läßt sich die Polygamie mit dem sittlichen Gesetz nicht vereinbaren , denn sie widerspricht radikal der ehelichen Gemeinschaft . Sie leugnet in direkter Weise den Plan Gottes , wie er am Anfang offenbart wurde ; denn sie widerspricht der gleichen personalen Würde von Mann und Frau , die sich in der Ehe mit einer Liebe schenken , die total und eben deshalb einzig und ausschließlich ist ( FC 19 ) [ Vgl . GS 47,2 ] . Ein Christ , der einst mehrere Frauen hatte , untersteht der strengen Gerechtigkeitspflicht , den finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen ehemaligen Frauen und seinen Kindern nachzukommen .
=S=> Kte 2388 Als Inzest bezeichnet man intime Beziehungen zwischen Verwandten oder Verschwägerten , unter denen die Ehe verboten wäre [ Vgl . Lev 18. 7-20 ] . Der hl . Paulus brandmarkt dieses besonders schwere Vergehen : Übrigens hört man von Unzucht unter euch . . . daß nämlich einer mit der Frau seines Vaters lebt . Im Namen Jesu , unseres Herrn , wollen wir . . . diesen Menschen dem Satan übergeben zum Verderben seines Fleisches ( 1 Kor 5,1:4-5 ) . Inzest verdirbt die Beziehungen in der Familie und stellt einen Rückschritt zu tierischem Verhalten dar .
=S=> Kte 2389 Mit Inzest sind auch sexuelle Mißbräuche Erwachsener von Kindern oder Jugendlichen , die ihrer Obhut anvertraut sind , in Verbindung zu bringen . Dann kommt zu der Verfehlung ein skandalöser Verstoß gegen die leibliche und moralische Unversehrtheit der jungen Menschen hinzu , die dadurch für ihr ganzes Leben gezeichnet bleiben . Hier ist zudem eine krasse Verletzung der Erziehungsverantwortung gegeben .
=S=> Kte 2390 Ein Verhältnis liegt dann vor , wenn ein Mann und eine Frau sich weigern , ihrer auch die sexuelle Intimität einbegreifenden Beziehung eine öffentliche Rechtsform zu geben . Der Ausdruck freie Liebe ist trügerisch : Was kann ein Liebesverhältnis bedeuten , bei dem die beiden Partner keine gegenseitigen Verpflichtungen eingehen und damit bezeugen , daß sie weder auf den Partner noch auf sich selbst noch auf die Zukunft genügend vertrauen ? Der Ausdruck Verhältnis bezeichnet unterschiedliche Situationen : Konkubinat , Ablehnung der Ehe als solcher und Unfähigkeit , sich durch langfristige Verpflichtungen zu binden [ Vgl . FC 81 ] . Alle diese Situationen verletzen die Würde der Ehe ; sie zerstören den Grundgedanken der Familie ; sie schwächen den Sinn für Treue . Sie verstoßen gegen das moralische Gesetz : Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden ; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der Heiligen Kommunion aus .
=S=> Kte 2391 Manche , die zu heiraten beabsichtigen , beanspruchen heute eine Art Versuchsrecht . Wenn auch der Wille zur Heirat fest ist , besteht doch die Tatsache , daß verfrühte geschlechtliche Beziehungen keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch sie vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen ( CDF , Erkl . Persona humana 7 ) . Die leibliche Vereinigung ist nur dann moralisch zu rechtfertigen , wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft gegründet worden ist . Die menschliche Liebe läßt den bloßen Versuch nicht zu . Sie verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner [ Vgl . FC 80 ] .

=U5= AbsV -- Kurztexte --

=S=> Kte 2392 Die Liebe ist die grundlegende und naturgemäße Berufung jedes Menschen ( FC 11 ) .
=S=> Kte 2393 Als Gott den Menschen als Mann und Frau erschuf , gab er beiden die gleiche personale Würde . Mann und Frau haben ihre Geschlechtlichkeit wahrzunehmen und anzunehmen .
=S=> Kte 2394 Christus ist das Vorbild der Keuschheit . Jeder Getaufte ist berufen seinem Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen .
=S=> Kte 2395 Keuschheit bedeutet , daß die Geschlechtlichkeit in die Person integriert ist . Sie ist eine Schule der Selbstbeherrschung .
=S=> Kte 2396 Zu den Sünden , die schwer gegen die Keuschheit verstoßen gehören Masturbation , Unzucht , Pornographie und homosexuelle Praktiken .
=S=> Kte 2397 Zum Bund den die Brautleute in Freiheit eingehen gehört treue Liebe . Diese bringt die Verpflichtung mit sich die Ehe unauflöslich zu bewahren .
=S=> Kte 2398 Fruchtbarkeit ist ein Gut ein Geschenk ein Zweck der Ehe . Indem die Eheleute Leben schenken nehmen sie an der Vaterschaft Gottes teil .
=S=> Kte 2399 Die Empfängnisregelung stellt einen der Aspekte verantwortlicher Elternschaft dar Auch wenn die Absicht der beiden Gatten gut ist sind sie doch nicht berechtigt sich sittlich unzulässiger Mittel zu bedienen ( z B direkte Sterilisation oder Verhütungsmittel , ) .
=S=> Kte 2400 Ehebruch und Ehescheidung Polygamie und Verhältnisse sind schwere Verstöße gegen die Wurde der Ehe .