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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 2275 Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden , daß sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen , sondern seine Heilung , die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben ( DnV 1,3 ) . Es ist unmoralisch , menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares ‚biologisches Material‘ herzustellen ( DnV 1,5 ) . Einige Versuche , in das chromosomale oder das genetische Gut einzugreifen , sind nicht therapeutischer Natur , sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen , die nach dem Geschlecht oder anderen vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden . Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens , seiner Integrität und seiner Identität ( DnV 1,6 ) .
=M=> Kte Euthanasie
=S=> Kte 2276 Menschen , die versehrt oder geschwächt sind , brauchen besondere Beachtung . Kranke oder Behinderte sind zu unterstützen , damit sie ein möglichst normales Leben führen können .
=S=> Kte 2277 Die direkte Euthanasie besteht darin , daß man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter , kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt . Sie ist sittlich unannehmbar . Eine Handlung oder eine Unterlassung , die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt , um dem Schmerz ein Ende zu machen , ist ein Mord , ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung , die man dem lebendigen Gott , dem Schöpfer , schuldet . Das Fehlurteil , dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann , ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht , die stets zu verbieten und auszuschließen ist .
=S=> Kte 2278 Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis . Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen , kann berechtigt sein . Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen , sondern nimmt nur hin , ihn nicht verhindern zu können . Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen , falls er dazu fähig und imstande ist , andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten , wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind .
=S=> Kte 2279 Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht , darf die Pflege , die man für gewöhnlich einem kranken Menschen schuldet , nicht abgebrochen werden . Schmerzlindernde Mittel zu verwenden , um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin , sein Leben abzukürzen , kann sittlich der Menschenwürde entsprechen , falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt , sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird . Die Betreuung des Sterbenden ist eine vorbildliche Form selbstloser Nächstenliebe ; sie soll aus diesem Grund gefördert werden .
=M=> Kte Selbstmord
=S=> Kte 2280 Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich . Gott hat es ihm geschenkt . Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens . Wir sind verpflichtet , es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren . Wir sind nur Verwalter , nicht Eigentümer des Lebens , das Gott uns anvertraut hat . Wir dürfen darüber nicht verfügen .
=S=> Kte 2281 Der Selbstmord widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen , sein Leben zu bewahren und zu erhalten . Er ist eine schwere Verfehlung gegen die rechte Eigenliebe . Selbstmord verstößt auch gegen die Nächstenliebe , denn er zerreißt zu Unrecht die Bande der Solidarität mit der Familie , der Nation und der Menschheit , denen wir immer verpflichtet sind . Der Selbstmord widerspricht zudem der Liebe zum lebendigen Gott .
=S=> Kte 2282 Wenn der Selbstmord in der Absicht begangen wird , als Beispiel - vor allem für junge Menschen - zu dienen , bildet er zudem ein schweres Ärgernis . Freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz . Schwere psychische Störungen , Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag , vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern .
=S=> Kte 2283 Man darf die Hoffnung auf das ewige Heil der Menschen , die sich das Leben genommen haben , nicht aufgeben . Auf Wegen , die Gott allein kennt , kann er ihnen Gelegenheit zu heilsamer Reue geben . Die Kirche betet für die Menschen , die sich das Leben genommen haben .
=S=> Kte 2284 Das Ärgernis ist eine Haltung oder ein Verhalten , das den Anderen zum Bösen verleitet . Wer Ärgernis gibt , wird zum Versucher seines Nächsten . Er gefährdet dessen Tugend und Rechtschaffenheit ; er kann seinen Bruder in den seelischen Tod treiben . Das Ärgernis ist eine schwere Verfehlung , wenn durch eine Tat oder eine Unterlassung andere absichtlich zu einem schlimmen Fehrtritt verleitet werden .
=S=> Kte 2285 Besonders schlimm ist das Ärgernis , wenn es von Respektspersonen gegeben wird und wenn Schwache dadurch gefährdet werden . Dies hat unseren Herrn zum Wehruf veranlaßt : Wer einem von diesen Kleinen , die an mich glauben , Ärgernis gibt , für den wäre es besser , wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde ! ( Mt 18,6)1. Das Ärgernis ist besonders schwerwiegend , wenn es von Erziehern und Lehrern gegeben wird . Deshalb wirft Jesus den Schriftgelehrten und den Pharisäern vor , sie seien Wölfe im Schafspelz [ Vgl . Mt 7,15 ] .
=S=> Kte 2286 Ärgernis kann durch Gesetz oder Institutionen , durch Mode oder öffentliche Meinung hervorgerufen werden . So gibt Ärgernis , wer Gesetze oder gesellschaftliche Strukturen schafft , die zum Verfall der Sitten und zur Zersetzung des religiösen Lebens führen oder zu Gesellschaftsverhältnissen , die - ob gewollt oder nicht - ein den Geboten entsprechendes christliches Verhalten schwierig und praktisch unmöglich machen ( Pius XII. , Ansprache vom [ Vgl . 1 Kor 8,10-13 ] . Juni 1941 ) . Das gleiche gilt von Betriebsleitern , welche Vorschriften erlassen , die zu Betrügereien verleiten , von Lehrern , die ihre Kinder zum Zorn reizen [ Vgl . Eph 6,4 ; Kol 3,21. ] , oder von Leuten , die die öffentliche Meinung manipulieren und sie von den sittlichen Werten abbringen .
=S=> Kte 2287 Wer seine Befugnisse so gebraucht , daß sie zum Bösen verleiten , macht sich des Ärgernisses schuldig und ist für das Böse , das er direkt oder indirekt begünstigt , verantwortlich . Es ist unvermeidlich , daß Ärgernisse kommen . Aber wehe dem , der sie verschuldet ( Lk 17,1 ) .
=S=> Kte 2288 Das Leben und die Gesundheit sind wertvolle , uns von Gott anvertraute Güter . Wir haben für sie auf vernünftige Weise Sorge zu tragen und dabei auch die Bedürfnisse anderer und das Gemeinwohl zu berücksichtigen . Die Sorge für die Gesundheit der Bürger erfordert , daß die Gesellschaft mithilft , Existenzbedingungen zu schaffen , unter denen die Menschen sich entwickeln und reifen können : Nahrung und Kleidung , Wohnung , Gesundheitsdienst , Grundausbildung , Arbeitsplatz und Sozialhilfe .
=S=> Kte 2289 Zwar fordert die Sittenlehre auf , das leibliche Leben zu achten , aber sie erklärt dieses nicht zu einem absoluten Wert . Sie wendet sich gegen eine neuheidnische Auffassung , die dazu neigt , einen Körperkult zu treiben , ihm alles zu opfern , körperliche Tüchtigkeit und sportlichen Erfolg zu vergötzen . Durch eine einseitige Auslese der Starken kann diese Auffassung die menschlichen Beziehungen verzerren .
=S=> Kte 2290 Die Tugend der Mäßigung läßt Unmäßigkeit aller Art meiden : jedes Übermaß an Speisen , Alkohol , Tabak und Medikamenten . Wer in betrunkenem Zustand oder im Geschwindigkeitsrausch auf der Straße , auf dem Wasser oder in der Luft die Sicherheit anderer und die eigene gefährdet , versündigt sich schwer .
=S=> Kte 2291 Der Genuß von Drogen führt zu schweren Schädigungen der Gesundheit und des menschlichen Lebens . Abgesehen vom rein medizinischen Gebrauch ist er eine schwerwiegende sittliche Verfehlung . Die heimliche Herstellung von Drogen und der Rauschgifthandel sind etwas Schändliches ; durch ihre verführerische Wirkung sind sie eine direkte Mitwirkung zu schwerwiegenden Verstößen gegen das moralische Gesetz .
=M=> Kte Achtung des Menschen und wissenschaftliche Forschung
=S=> Kte 2292 Medizinische und psychologische Experimente an Personen oder Menschengruppen können zur Heilung von Kranken und zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen .
=S=> Kte 2293 In der wissenschaftlichen Grundlagenforschung und in der angewandten Forschung kommt die Herrschaft des Menschen über die Schöpfung deutlich zum Ausdruck . Wissenschaft und Technik sind wertvolle Mittel , wenn sie in den Dienst des Menschen gestellt werden und dessen ganzheitliche Entwicklung zum Wohl aller fördern . Sie sind jedoch nicht imstande , aus sich selbst heraus den Sinn des Daseins und des menschlichen Fortschritts anzugeben . Wissenschaft und Technik sind auf den Menschen hingeordnet , dem sie ihre Entstehung und Entwicklung verdanken ; die Bestimmung ihres Ziels und das Bewußtsein ihrer Grenzen finden sie somit nur in der Person und ihren sittlichen Werten .
=S=> Kte 2294 Die Meinung , die wissenschaftliche Forschung und ihre Anwendungen seien wertfrei , ist eine Illusion . Auch lassen sich die Kriterien für die Orientierung der Forschung weder einfach aus der technischen Wirksamkeit noch aus dem Nutzen ableiten , den sie für die einen zum Schaden der anderen haben kann , und erst recht nicht aus den herrschenden Ideologien . Wissenschaft und Technik erfordern ihrem inneren Sinn gemäß die unbedingte Achtung der sittlichen Grundwerte . Sie müssen im Dienst der menschlichen Person , ihrer unveräußerlichen Rechte , ihres wahren , ganzheitlichen Wohls stehen , wie das dem Plan und dem Willen Gottes entspricht .
=S=> Kte 2295 Forschungen und Experimente , die am Menschen vorgenommen werden , können keine Handlungen rechtfertigen , die in sich der Menschenwürde und dem sittlichen Gesetz widersprechen . Auch das allfällige Einverständnis der betreffenden Menschen rechtfertigt solche Handlungen nicht . Ein Experiment , das an einem Menschen vorgenommen wird , ist sittlich unerlaubt , wenn es dessen Leben oder physische und psychische Unversehrtheit unverhältnismäßigen oder vermeidbaren Gefahren aussetzt . Solche Experimente widersprechen der Menschenwürde erst recht , wenn sie ohne Wissen und Einverständnis der Betreffenden oder der für sie Verantwortlichen vorgenommen werden .
=S=> Kte 2296 Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar , wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben . Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein , wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken , die der Spender eingeht , dem Nutzen , der beim Empfänger zu erwarten ist , entsprechen . Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen , ist selbst dann sittlich unzulässig , wenn es dazu dient , den Tod anderer Menschen hinauszuzögern .
=M=> Kte Achtung der körperlichen Unversehrtheit
=S=> Kte 2297 Entführungen und Geiselnahmen verbreiten Schrecken und üben durch Drohung auf die Opfer unzulässigen Druck aus ; sie sind moralisch unzulässig . Terrorismus , der willkürlich bedroht , verwundet und tötet , ist ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die christliche Liebe . Folterung , die körperliche oder seelische Gewalt anwendet , um Geständnisse zu erpressen , Schuldige zu bestrafen , Opponenten Angst einzujagen oder Haß zu befriedigen , widerspricht der Achtung vor der Person und der Menschen würde . Außer wenn streng therapeutische Gründe dafür sprechen , verstoßen direkt gewollte Amputationen , Verstümmelungen oder Sterilisationen unschuldiger Menschen gegen das sittliche Gesetz [ Vgl . DS 3722 ]
=S=> Kte 2298 In früheren Zeiten wurden grausame Maßnahmen auch von rechtmäßigen Regierungen allgemein angewendet , um Gesetz und Ordnung aufrechtzuerhalten - oft ohne Mißbilligung durch die Hirten der Kirche , die in ihren eigenen Gerichten die Vorschriften des römischen Rechts in bezug auf die Folter übernahmen . Von diesen bedauerlichen Vorkommnissen abgesehen , trat die Kirche stets für Milde und Barmherzigkeit ein ; sie verbot Klerikern , Blut zu vergießen . In neuerer Zeit setzte sich die Einsicht durch , daß solche grausame Handlungen weder für die öffentliche Ordnung notwendig sind noch den legitimen Menschenrechten entsprechen , sondern im Gegenteil zu schlimmsten Verirrungen führen . Man muß sich für ihre Abschaffung einsetzen . Für die Opfer , aber auch für ihre Peiniger , soll man beten .
=M=> Kte Achtung der Toten
=S=> Kte 2299 Sterbenden soll Aufmerksamkeit und Pflege zuteil werden , um ihnen zu helfen , die ihnen noch verbleibende Zeit in Würde und Frieden zu leben . Sie sollen durch das Gebet ihrer Angehörigen Beistand erfahren . Diese sollen darauf bedacht sein , daß die Kranken zu gegebener Zeit die Sakramente erhalten , die auf die Begegnung mit dem lebendigen Gott vorbereiten .
=S=> Kte 2300 Der Leib des Verstorbenen ist im Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung ehrfürchtig und liebevoll zu behandeln . Die Totenbestattung ist ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit [ Vgl . Tob 1,16-18 , ] ; sie ehrt die Kinder Gottes als Tempel des Heiligen Geistes .
=S=> Kte 2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig . Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein . Die Kirche gestattet die Einäscherung , sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1176 , §3 ] .