kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
Orginal 0
Inhalt
4409
=S=> Kte Ehre deinen Vater und deine Mutter , damit du lange lebst in dem Land , das der Herr , dein Gott , dir gibt ( Ex 20,12 ) . Er . . . war ihnen gehorsam ( Lk 2,51 ) . Jesus selbst hat an die Geltung dieses Gebotes Gottes erinnert [ Vgl . Mk 7,8-13 ] . Der Apostel lehrt : Ihr Kinder , gehorcht euren Eltern , wie es vor dem Herrn recht ist . Ehre deinen Vater und deine Mutter : Das ist ein Hauptgebot , und ihm folgt die Verheißung : damit es dir gut geht und du lange lebst auf der Erde ( Eph 6 , l_3 ) [ Vgl . Dtn 5,16. ] .
=S=> Kte 2197 Mit dem vierten Gebot beginnt die zweite Tafel des Dekalogs . Es weist auf die Ordnung der Liebe hin . Gott hat gewollt , daß wir nach ihm auch unsere Eltern ehren , denen wir das Leben verdanken und die uns den Glauben vermittelt haben . Wir sind verpflichtet , alle zu ehren und zu achten , die Gott zu unserem Wohl mit seiner Autorität ausgestattet hat .
=S=> Kte 2198 Dieses Gebot ist positiv formuliert ; es weist auf Pflichten hin , die zu erfüllen sind . Es leitet über zu den folgenden Geboten , in denen gefordert wird , das Leben , die Ehe , die irdischen Güter anderer und das menschliche Wort zu achten . Es stellt eine der Grundlagen der Soziallehre der Kirche dar .
=S=> Kte 2199 Das vierte Gebot wendet sich ausdrücklich an die Kinder und betrifft ihre Beziehungen zu Vater und ‘Mutter , denn diese ist die grundlegendste aller Beziehungen . Es schließt auch die Verwandtschaftsbeziehungen mit den übrigen Familienmitgliedern ein . Es verlangt , den älteren Verwandten und den Vorfahren Ehre , Liebe und Dank zu erweisen . Schließlich erstreckt es sich auch auf die Pflichten der Schüler gegenüber dem Lehrer , der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern , der Untergebenen gegenüber ihren Vorgesetzten , der Bürger gegenüber ihrem Vaterland und gegenüber denen , die es verwalten und regieren . Im weiteren Sinn schließt dieses Gebot auch die Pflichten von Eltern , Vormündern , Lehrern , Vorgesetzten , Behörden und Regierenden mit ein , all jener also , die über andere Menschen oder über eine Gemeinschaft Autorität ausüben .
=S=> Kte 2200 Mit der Befolgung des vierten Gebotes ist eine Belohnung verbunden : Ehre deinen Vater und deine Mutter , damit du lange lebst in dem Land , das der Herr , dein Gott , dir gibt ( Ex 20,12)1. Die Beherzigung dieses Gebotes bringt neben geistlichen auch zeitliche Früchte , nämlich Frieden und Wohlergehen . Die Mißachtung dieses Gebotes hingegen zieht schwere Nachteile für menschliche Gemeinschaften und Einzelpersonen nach sich .

=U5= AbsI -- I Die Familie im Plane Gottes

-- =M=> Kte Natur der Familie
=S=> Kte 2201 Die Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten , ihrem gegenseitigen Einverständnis . Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hinge ordne [ Vgl . Dtn 5,16. ] . Die Liebe der Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den Familienmitgliedern persönliche Beziehungen und grundlegende Verantwortung entstehen .
=S=> Kte 2202 Ein Mann und eine Frau , die miteinander verheiratet sind , bilden mit ihren Kindern eine Familie . Diese Gemeinschaft geht jeder Anerkennung durch die öffentliche Autorität voraus ; sie ist ihr vorgegeben . Man muß sie als die normale Beziehungsgrundlage betrachten , von der aus die verschiedenen Verwandtschaftsformen zu würdigen sind .
=S=> Kte 2203 Indem Gott Mann und Frau erschuf , hat er die menschliche Familie gegründet und ihr die Grundverfassung gegeben . Ihre Glieder sind Personen gleicher Würde . Zum Gemeinwohl der Familienmitglieder und der Gesellschaft gibt es in der Familie verschiedene Verantwortungen , Rechte und Pflichten .
=M=> Kte Christliche Familie
=S=> Kte 2204 Die christliche Familie ist eine spezifische Darstellung und Verwirklichung der kirchlichen Gemeinschaft . Sie kann und muß deshalb auch Hauskirche genannt werden " ( FC 21 ) [ Vgl . LG 11 ] . Sie ist eine Gemeinschaft des Glaubens , der Hoffnung und der Liebe ; wie im Neuen Testament angedeutet wird [ Vgl . Eph 5,21-6,4 ; Kol 3,18-21 ; 1 Petr 3,1-7. ] , kommt ihr in der Kirche eine einzigartige Bedeutung zu .
=S=> Kte 2205 Die christliche Familie ist eine Gemeinschaft von Personen , ein Zeichen und Abbild der Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes im Heiligen Geist . In der Zeugung und Erziehung von Kindern spiegelt sich das Schöpfungswerk des Vaters wider . Die Familie ist berufen , am Gebet und am Opfer Christi teilzunehmen . Das tägliche Gebet und die Lesung des Wortes Gottes stärken in ihr die Liebe . Die christliche Familie wirkt evangelisierend und missionarisch .
=S=> Kte 2206 Die Familienbeziehungen bewirken eine besondere gegenseitige Nähe der Gefühle , Neigungen und Interessen , vor allem , wenn ihre Mitglieder einander achten . Die Familie ist eine Gemeinschaft mit besonderen Vorzügen : sie ist berufen , herzliche Seelengemeinschaft , gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder zu verwirklichen ( GS 52,1 ) .

=U5= AbsII -- II Familie und Gesellschaft

-- =S=> Kte 2209 Die Familie ist durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen . Wenn die Familien nicht imstande sind , ihre Aufgaben zu erfüllen , haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht , der Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen . Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon Abstand nehmen , sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr Leben einzugreifen .
=S=> Kte 2210 Weil die Familie für das Leben und das Wohlergehen der Gesellschaft so bedeutend ist [ Vgl . GS 47,1 ] , hat diese eine besondere Verpflichtung , Ehe und Familie zu unterstützen und zu stärken . Die Staatsgewalt hat es als ihre besondere Pflicht anzusehen , die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen , zu hüten und zu fördern , die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand zu begünstigen ( GS 52,2 ) .
=S=> Kte 2211 Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht , die Familie in Ehren zu halten , ihr beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten : - die Freiheit , eine Familie zu gründen , Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen ; - den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie ; - die Freiheit , seinen Glauben zu bekennen , weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen ; - das Recht auf Privateigentum , die Freiheit , selbständig oder unselbständig zu arbeiten , eine Wohnung zu erhalten und das Recht , auszuwandern ; - den Institutionen des betreffenden Landes entsprechend das Recht auf medizinische Betreuung , auf Beistand im Alter und auf Kindergeld ; - den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit , insbesondere gegenüber Gefahren wie Drogen , Pornographie und Alkoholismus ; - die Freiheit , Familienverbände zu bilden und so bei den staatlichen Institutionen vertreten zu sein [ Vgl . FC 46. ] .
=S=> Kte 2212 Das vierte Gebot erhellt auch die anderen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft . In unseren Geschwistern sehen wir Kinder unserer Eltern ; in unseren Vettern und Basen Nachkommen unserer Ahnen ; in unseren Mitbürgern Söhne und Töchter unseres Heimatlandes ; in allen Getauften Kinder unserer Mutter , der Kirche ; in jedem Menschen einen Sohn oder eine Tochter dessen , der unser Vater genannt werden will . Dadurch erhalten unsere Beziehungen zu unseren Mitmenschen einen persönlichen Charakter . Der Nächste ist kein bloßes Individuum innerhalb der Masse , sondern jemand , der aufgrund seiner bekannten Herkunft besondere Aufmerksamkeit und Achtung verdient .
=S=> Kte 2213 Die menschlichen Gemeinschaften setzen sich aus Personen zusammen . Sie gut zu regieren besteht nicht bloß darin , daß Rechte gewährleistet , Pflichten erfüllt und Verträge eingehalten werden . Gerechte Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern , zwischen Regierenden und Bürgern setzen das natürliche Wohlwollen voraus , das der Würde menschlicher Personen entspricht , die auf Gerechtigkeit und Brüderlichkeit bedacht sind .

=U5= AbsIII -- III Pflichten der Familienmitglieder

-- =M=> Kte Pflichten der Kinder
=S=> Kte 2214 Die Vaterschaft Gottes ist die Quelle der menschlichen Elternschaft [ Vgl . Eph 3,14 ] ; auf ihr gründet die Ehre der Eltern . Die Achtung der minderjährigen oder erwachsenen Kinder vor Vater und Mutter [ Vgl . Spr 1,8 ;Tob 4,3-4 ] erwächst aus der natürlichen Zuneigung , die sie miteinander vereint . Sie wird vom Gebot Gottes gefordert [ Vgl . Ex 20,12. ] .
=S=> Kte 2215 Die Achtung der Kinder vor den Eltern [ Kindesliebe , pietas filialis ] entspringt der Dankbarkeit gegenüber denen , die ihnen das Leben geschenkt und durch ihre Liebe und Arbeit ihnen ermöglicht haben , an Größe , Weisheit und Gnade zu wachsen . Ehre deinen Vater von ganzem Herzen , vergiß niemals die Schmerzen deiner Mutter ! Denk daran , daß sie dir das Leben gaben . Wie kannst du ihnen vergelten , was sie für dich taten ? ( Sir 7 , 27-28 ) .
=S=> Kte 2216 Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeit und wahrem Gehorsam . Achte , mein Sohn , auf das Gebot deines Vaters , mißachte nicht die Lehre deiner Mutter ! . . . Wenn du gehst , geleitet sie dich , wenn du ruhst , behütet sie dich , beim Erwachen redet sie mit dir ( Spr 6,20-22 ) . Ein weiser Sohn ist die Frucht der Erziehung des Vaters , der zuchtlose aber hört nicht auf die Mahnung ( Spr 13,1 ) .
=S=> Kte 2217 Solange das Kind bei den Eltern wohnt , muß es jeder Aufforderung der Eltern gehorchen , die seinem eigenen Wohl oder dem der Familie dient . Ihr Kinder , gehorcht euren Eltern in allem ; denn so ist es gut und recht im Herrn ( Kol 3,20 ) [ Vgl . Eph 6,1. ] . Die Kinder haben auch den vernünftigen Vorschriften ihrer Erzieher und all derer zu gehorchen , denen sie von den Eltern anvertraut wurden . Falls jedoch das Kind im Gewissen überzeugt ist , daß es unsittlich wäre , einem bestimmten Befehl zu gehorchen , soll es ihm nicht Folge leisten . Auch wenn sie größer werden , sollen die Kinder ihre Eltern weiterhin achten . Sie sollen ihren Wünschen zuvorkommen , ihren Rat suchen und ihre gerechtfertigten Ermahnungen annehmen . Die Pflicht , den Eltern zu gehorchen , hört mit der Volljährigkeit der Kinder auf , doch schulden sie ihnen für immer Achtung . Diese wurzelt in der Gottesfurcht , einer der Gaben des Heiligen Geistes .
=S=> Kte 2218 Das vierte Gebot ruft den erwachsenen Kindern die Pflichten gegenüber den Eltern in Erinnerung . Im Alter , in Krankheit , Einsamkeit oder Not sollen sie ihnen , so gut sie können , materiell und moralisch beistehen . Jesus erinnert an diese Dankespflicht [ Vgl . Mk 7,10-12. ] . Der Herr hat den Kindern befohlen , ihren Vater zu ehren , und die Söhne verpflichtet , das Recht ihrer Mutter zu achten . Wer den Vater ehrt , erlangt Verzeihung der Sünden , und wer seine Mutter achtet , gleicht einem Menschen , der Schätze sammelt . Wer den Vater ehrt , wird Freude haben an den eigenen Kindern , und wenn er betet , wird er Erhörung finden . Wer den Vater achtet , wird lange leben , und wer seiner Mutter Ehre erweist , erweist sie dem Herrn ( Sir 3,2-6 ) . Mein Sohn , wenn dein Vater alt ist , nimm dich seiner an , und betrübe ihn nicht , solange er lebt . Wenn sein Verstand abnimmt , sieh es ihm nach , und beschäme ihn nicht in deiner Volikraft ! . . . Wie ein Gotteslästerer handelt , wer seinen Vater im Stich läßt , und von Gott ist verflucht , wer seine Mutter kränkt ( Sir 3,12-13:16 ) .
=S=> Kte 2219 Die Kindesliebe begünstigt die Harmonie des ganzen Familienlebens ; sie beeinflußt auch die Beziehungen zwischen den Geschwistern . Die Achtung vor den Eltern durchstrahlt die Atmosphäre innerhalb der Familie . Eine Krone der Alten sind Kindeskinder ( Spr 17,6 ) . Seid demütig , friedfertig und geduldig , ertragt einander in Liebe ( Eph 4,2 ) .
=S=> Kte 2220 Die Christen sind jenen besondere Dankbarkeit schuldig , denen sie die Gabe des Glaubens , die Gnade der Taufe und das Leben in der Kirche verdanken . Es kann sich dabei um die Eltern , um andere Familienmitglieder , um die Großeltern , um Seelsorger , Katecheten , Lehrer oder Freunde handeln . Ich denke an deinen aufrichtigen Glauben , der schon in deiner Großmutter Lois und in deiner Mutter Eunike lebendig war und der nun , wie ich weiß , auch in dir lebt ( 2 Tim 1,5 ) .
=M=> Kte Pflichten der Eltern
=S=> Kte 2221 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht darauf , Kinder zu zeugen ; sie muß sich auch auf ihre sittliche Erziehung und ihre geistliche Bildung erstrecken . Die Erziehung durch die Eltern ist so entscheidend , daß sie dort , wo sie fehlt , kaum zu ersetzen ist ( GE 3 ) . Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern , ihre Kinder zu erziehen , sind unveräußerlich [ Vgl . FC 36. ] .
=S=> Kte 2222 Die Eltern sollen ihre Kinder als Kinder Gottes ansehen und sie als menschliche Personen achten . Sie erziehen ihre Kinder dazu , das Gesetz Gottes zu erfüllen , indem sie selbst gegenüber dem Willen des Vaters im Himmel gehorsam sind .
=S=> Kte 2223 Die Eltern sind die Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder . In erster Linie erfüllen sie diese Verantwortung , indem sie ein Zuhause schaffen , wo Zärtlichkeit , Vergebung , gegenseitige Achtung , Treue und selbstlose Dienstbereitschaft herrschen . Die Erziehung zu den Tugenden beginnt zu Hause . Hier müssen die Kinder Opferbereitschaft , gesundes Urteil und Selbstbeherrschung lernen , die Voraussetzung zu wahrer Freiheit sind . Die Eltern sollen die Kinder lehren , die materiellen und triebhaften [ Dimensionen ] den inneren und geistigen unterzuordnen ( CA 36 ) . Die Eltern haben die große Verantwortung , ihren Kindern ein gutes Beispiel zu geben . Wenn sie ihre Fehler vor ihnen eingestehen können , werden sie eher imstande sein , sie zu leiten und zurechtzuweisen . Wer seinen Sohn liebt , hält den Stock für ihn bereit , damit er später Freude erleben kann . Wer seinen Sohn in Zucht hält , wird Freude an ihm haben ( Sir 30,1-2 ) . Ihr Väter , reizt eure Kinder nicht zum Zorn , sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn ! ( Eph 6,4 ) .
=S=> Kte 2224 Das Zuhause ist die natürliche Umgebung , in der die Kinder zur Solidarität und zur gemeinsamen Verantwortung angeleitet werden sollen . Die Eltern sollen die Kinder dazu erziehen , sich vor falschen Zugeständnissen und dem Verlust der Würde zu bewahren , die jede menschliche Gesellschaft in Gefahr bringen .
=S=> Kte 2225 Durch die Gnade des Ehesakramentes haben die Eltern die Pflicht und das Vorrecht erhalten , ihre Kinder zu evangelisieren . Sie sollen als die ersten Glaubensboten ( LG 11 ) ihre Kinder möglichst früh in die Mysterien des Glaubens einführen und sie schon von früher Kindheit an in das kirchliche Leben miteinbeziehen . Die Lebensweise in der Familie kann jene Gefühlshaltungen prägen , die während des ganzen späteren Lebens Voraussetzung und Stütze eines lebendigen Glaubens bleiben werden .
=S=> Kte 2226 Die Erziehung zum Glauben durch die Eltern muß schon in frühester Kindheit einsetzen . Sie beginnt damit , daß die Familienmitglieder einander helfen , durch das Zeugnis eines dem Evangelium entsprechenden Lebens im Glauben zu wachsen . Die Familienkatechese geht allen anderen Formen der Glaubensunterweisung voran , begleitet und bereichert sie . Die Eltern haben die Sendung , ihre Kinder beten zu lehren und sie ihre Berufung als Kinder Gottes entdecken zu lassen [ Vgl . LG 11. ] . Die Pfarrei ist für die christlichen Familien Eucharistiegemeinschaft und Herz des liturgischen Lebens . Sie ist ein besonders geeigneter Ort für die Katechese der Kinder und der Eltern .
=S=> Kte 2227 Die Kinder tragen ihrerseits dazu bei , daß ihre Eltern an Heiligkeit zunehmen [ Vgl . GS 48,4. ] . Wenn es zu Beleidigung , Streit , Ungerechtigkeit und Mangel an Aufmerksamkeit kommt , sollen alle einander großmütig und unermüdlich verzeihen , wie es die gegenseitige Liebe nahelegt und die Liebe Christi verlangt [ Vgl . Mt 18,21-22 ; Lk 17,4 ] .
=S=> Kte 2228 Die Achtung und die Liebe der Eltern gegenüber ihren Kindern zeigt sich während der ersten Jahre in der Sorge und der Zuwendung , mit der sie ihre Kinder erziehen und deren leibliche und geistige Bedürfnisse stillen . Wenn die Kinder heranwachsen , werden die Eltern aufgrund der gleichen Achtung und Hingabe ihre Kinder dazu anleiten , Vernunft und Freiheit recht zu gebrauchen .
=S=> Kte 2229 Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht , für sie eine Schule zu wählen , die ihren Überzeugungen entspricht . Das ist ein Grundrecht . Die Eltern haben die Pflicht , soweit wie möglich solche Schulen zu wählen , die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [ Vgl . GE 6 ] . Die Behörden haben die Pflicht , dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen , daß es auch wirklich ausgeübt werden kann .
=S=> Kte 2230 Wenn die Kinder erwachsen werden , haben sie die Pflicht und das Recht , ihren Beruf und Lebensstand zu wählen . Sie sollen diese neuen Verantwortungen in vertrauensvoller Beziehung zu ihren Eltern wahrnehmen und deren Ansichten und Ratschläge gerne erfragen und entgegennehmen . Die Eltern mögen darauf bedacht sein , weder in der Berufswahl noch in der Partnerwahl auf ihre Kinder Zwang auszuüben . Diese Pflicht , sich zurückzuhalten , verbietet ihnen jedoch nicht , den Kindern durch kluge Ratschläge beizustehen , besonders dann , wenn diese vorhaben , eine Familie zu gründen .
=S=> Kte 2231 Manche Menschen heiraten nicht , um für ihre Eltern oder Geschwister zu sorgen , sich intensiver einem Beruf zu widmen oder aus anderen achtenswerten Beweggründen . Sie können zum Wohl der Menschheitsfamilie

=U5= AbsIV -- IV Familie und Reich Gottes

-- =S=> Kte 2232 Die Familienbande sind zwar wichtig , aber nicht absolut . So wie das Kind zur menschlichen und geistigen Selbständigkeit heranreift , bestätigt sich auch seine besondere Berufung , die von Gott kommt , immer klarer und stärker . Die Eltern sollen diese Berufung achten und ihre Kinder ermutigen , ihr Folge zu leisten . Man muß überzeugt sein , daß es die erste Berufung des Christen ist , Christus nachzufolgen [ Vgl . Mt 16,25. ] : Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich , ist meiner nicht würdig , und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich , ist meiner nicht würdig ( Mt 10,37 ) .
=S=> Kte 2233 Jünger Jesu werden heißt die Einladung annehmen , zur Familie Gottes zu gehören und so zu leben wie er : Wer den Willen meines himmlischen Vaters erfüllt , der ist für mich Bruder und Schwester und Mutter ( Mt 12,49 ) . Die Eltern sollen es freudig und dankbar annehmen und achten , wenn der Herr eines ihrer Kinder beruft , ihm in der Jungfräulichkeit um des Himmel-reiches willen , im gottgeweihten Leben oder im priesterlichen Dienst nachzufolgen .

=U5= AbsV -- V Autoritäten in der Gesellschaft

-- =S=> Kte 2241 Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet , so weit es ihnen irgend möglich ist , Ausländer aufzunehmen , die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind , die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können . Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen , das den Gast unter den Schutz derer stellt , die ihn aufnehmen . Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl , für das sie verantwortlich sind , die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen , daß die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen . Der Einwanderer ist verpflichtet , das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten , dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mit zu tragen .
=S=> Kte 2242 Der Bürger hat die Gewissenspflicht , die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen , wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung , den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen . Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern , falls deren Forderungen dem rechten Gewissen Widersprechen , findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft . Gebt dem Kaiser , was dem Kaiser gehört , und Gott , was Gott gehört ! ( Mt 22,21 ) . Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen ( Apg 5,29 ) . Wo . . . die Staatsbürger von einer öffentlichen Gewalt , die ihre Zuständigkeit überschreitet , bedrückt werden , sollen sie sich nicht weigern , das zu tun , was das Gemeinwohl objektiv verlangt . Sie haben jedoch das Recht , ihre und ihrer Mitbürger Rechte gegen den Mißbrauch der staatlichen Autorität zu verteidigen , freilich innerhalb der Grenzen des Naturrechts und des Evangeliums ( GS 74,5 ) .
=S=> Kte 2243 Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt , wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind : ( 1 ) daß nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden ; ( 2 ) daß alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind ; ( 3 ) daß dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht ; ( 4 ) daß begründete Aussicht auf Erfolg besteht und ( 5 ) daß vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind .
=M=> Kte Staat und Kirche
=S=> Kte 2244 Jede Institution ist , zumindest implizit , von einer bestimmten Sicht des Menschen und seiner Bestimmung beeinflußt , aus der sie ihre Urteilskriterien , ihre Wertordnung und ihre Verhaltensweisen ableitet . Bei der Errichtung ihrer Institutionen gehen die meisten Gesellschaften davon aus , daß dem Menschen ein gewisser Vorrang vor den Dingen gebührt . Einzig die göttlich geoffenbarte Religion hat in Gott , dem Schöpfer und Erlöser , klar den Ursprung und das Ziel des Menschen erkannt . Die Kirche lädt die politischen Verantwortungssträger ein , sich in ihren Urteilen und Entscheidungen nach dieser geoffenbarten Wahrheit über Gott und den Menschen zu richten . Die Gesellschaften , die diese Offenbarung nicht kennen oder sie im Namen ihrer Unabhängigkeit von Gott ablehnen , müssen ihre Maßstäbe und Ziele in sich selbst suchen oder einer Ideologie entnehmen . Und da sie kein objektives Kriterium zur Unterscheidung von gut und böse dulden , maßen sie sich offen oder unterschwellig eine totalitäre Gewalt über den Menschen und sein Schicksal an , wie die Geschichte beweist [ Vgl . CA 45;46. ] .
=S=> Kte 2245 Die Kirche , die sich aufgrund ihres Auftrags und ihrer Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft keineswegs deckt , ist Zeichen und zugleich Schützerin des transzendenten Wesens des Menschen . Als solche achtet und fördert sie auch die politische Freiheit der Bürger und ihre Verantwortlichkeit ( GS 76,3 ) .
=S=> Kte 2246 Zur Sendung der Kirche gehört es , auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen , wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen . Sie wendet dabei alle , aber auch nur jene Mittel an , welche dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und Verhältnissen entsprechen ( GS 76,5 ) .

=U5= AbsVI -- Kurztexte --

=S=> Kte 2247 Ehre deinen Vater und deine Mutter ! ( Dtn 5 16 Mk 7 10 ) .
=S=> Kte 2248 Gemäß dem vierten Gebot will Gott daß wir nach ihm auch unsere Eltern und diejenigen ehren , denen er zu unserem Wohl Autorität verliehen hat .
=S=> Kte 2249 Die eheliche Gemeinschaft gründet auf dem Bund und dem Konsens der Gatten Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten und auf die Zeugung und Eiziehung von Kindern hingeordnet .
=S=> Kte 2250 Das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gemeinschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe - und Familiengemeinschaft verbunden ( GS 1 47 ) .
=S=> Kte 2251 Die Kinder schulden ihren Eltern Achtung Dankbarkeit gebührenden Gehorsam und Hilfsbereitschaft . Die Ehrfurcht vor den Eltern fordert die Harmonie des ganzen Familienlebens .
=S=> Kte 2252 Die Eltern sind die Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder zum Glauben zum Gebet und zu allen Tugenden Sie haben die Pflicht soweit es ihnen möglich ist für die leiblichen und geistigen Bedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen .
=S=> Kte 2253 Die Eltern sollen die Berufung ihrer Kinder achten und unterstützen . Sie sollen nicht vergessen und es auch ihren Kindern beibringen daß jeder Christ in erster Linie dazu berufen ist Christus nachzufolgen .
=S=> Kte 2254 Die öffentliche Autorität hat die Grundrechte der Menschen und die Voraussetzungen zur Ausübung dieser Rechte zu achten .
=S=> Kte 2255 Die Bürger haben die Pflicht mit den staatlichen Gewalten zusammenzuarbeiten um die Gesellschaft im Geist der Wahrheit der Gerechtigkeit der Solidarität und der Freiheit aufzubauen .
=S=> Kte 2256 Der Bürger hat die Gewissenspflicht . Vorschriften der Staatsgewalt nicht zu befolgen falls diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung widersprechen . Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen ( Apg 5 29 ) .
=S=> Kte 2257 Jede Gesellschaft bezieht ihre Urteile und ihr Verhalten auf eine bestimmte Sicht des Menschen und seiner Bestimmung . Wenn Gesellschaften von den erhellenden Aufsagen des Evangeliums über Gott und den Menschen absehen besteht die Gefahr daß sie totalitär werden .