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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 2241 Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet , so weit es ihnen irgend möglich ist , Ausländer aufzunehmen , die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind , die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können . Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen , das den Gast unter den Schutz derer stellt , die ihn aufnehmen . Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl , für das sie verantwortlich sind , die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen , daß die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen . Der Einwanderer ist verpflichtet , das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten , dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mit zu tragen .
=S=> Kte 2242 Der Bürger hat die Gewissenspflicht , die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen , wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung , den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen . Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern , falls deren Forderungen dem rechten Gewissen Widersprechen , findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft . Gebt dem Kaiser , was dem Kaiser gehört , und Gott , was Gott gehört ! ( Mt 22,21 ) . Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen ( Apg 5,29 ) . Wo . . . die Staatsbürger von einer öffentlichen Gewalt , die ihre Zuständigkeit überschreitet , bedrückt werden , sollen sie sich nicht weigern , das zu tun , was das Gemeinwohl objektiv verlangt . Sie haben jedoch das Recht , ihre und ihrer Mitbürger Rechte gegen den Mißbrauch der staatlichen Autorität zu verteidigen , freilich innerhalb der Grenzen des Naturrechts und des Evangeliums ( GS 74,5 ) .
=S=> Kte 2243 Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt , wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind : ( 1 ) daß nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden ; ( 2 ) daß alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind ; ( 3 ) daß dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht ; ( 4 ) daß begründete Aussicht auf Erfolg besteht und ( 5 ) daß vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind .
=M=> Kte Staat und Kirche
=S=> Kte 2244 Jede Institution ist , zumindest implizit , von einer bestimmten Sicht des Menschen und seiner Bestimmung beeinflußt , aus der sie ihre Urteilskriterien , ihre Wertordnung und ihre Verhaltensweisen ableitet . Bei der Errichtung ihrer Institutionen gehen die meisten Gesellschaften davon aus , daß dem Menschen ein gewisser Vorrang vor den Dingen gebührt . Einzig die göttlich geoffenbarte Religion hat in Gott , dem Schöpfer und Erlöser , klar den Ursprung und das Ziel des Menschen erkannt . Die Kirche lädt die politischen Verantwortungssträger ein , sich in ihren Urteilen und Entscheidungen nach dieser geoffenbarten Wahrheit über Gott und den Menschen zu richten . Die Gesellschaften , die diese Offenbarung nicht kennen oder sie im Namen ihrer Unabhängigkeit von Gott ablehnen , müssen ihre Maßstäbe und Ziele in sich selbst suchen oder einer Ideologie entnehmen . Und da sie kein objektives Kriterium zur Unterscheidung von gut und böse dulden , maßen sie sich offen oder unterschwellig eine totalitäre Gewalt über den Menschen und sein Schicksal an , wie die Geschichte beweist [ Vgl . CA 45;46. ] .
=S=> Kte 2245 Die Kirche , die sich aufgrund ihres Auftrags und ihrer Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft keineswegs deckt , ist Zeichen und zugleich Schützerin des transzendenten Wesens des Menschen . Als solche achtet und fördert sie auch die politische Freiheit der Bürger und ihre Verantwortlichkeit ( GS 76,3 ) .
=S=> Kte 2246 Zur Sendung der Kirche gehört es , auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen , wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen . Sie wendet dabei alle , aber auch nur jene Mittel an , welche dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und Verhältnissen entsprechen ( GS 76,5 ) .