kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
Orginal 0
Inhalt
500
=S=> Kte 2209 Die Familie ist durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen . Wenn die Familien nicht imstande sind , ihre Aufgaben zu erfüllen , haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht , der Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen . Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon Abstand nehmen , sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr Leben einzugreifen .
=S=> Kte 2210 Weil die Familie für das Leben und das Wohlergehen der Gesellschaft so bedeutend ist [ Vgl . GS 47,1 ] , hat diese eine besondere Verpflichtung , Ehe und Familie zu unterstützen und zu stärken . Die Staatsgewalt hat es als ihre besondere Pflicht anzusehen , die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen , zu hüten und zu fördern , die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand zu begünstigen ( GS 52,2 ) .
=S=> Kte 2211 Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht , die Familie in Ehren zu halten , ihr beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten : - die Freiheit , eine Familie zu gründen , Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen ; - den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie ; - die Freiheit , seinen Glauben zu bekennen , weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen ; - das Recht auf Privateigentum , die Freiheit , selbständig oder unselbständig zu arbeiten , eine Wohnung zu erhalten und das Recht , auszuwandern ; - den Institutionen des betreffenden Landes entsprechend das Recht auf medizinische Betreuung , auf Beistand im Alter und auf Kindergeld ; - den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit , insbesondere gegenüber Gefahren wie Drogen , Pornographie und Alkoholismus ; - die Freiheit , Familienverbände zu bilden und so bei den staatlichen Institutionen vertreten zu sein [ Vgl . FC 46. ] .
=S=> Kte 2212 Das vierte Gebot erhellt auch die anderen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft . In unseren Geschwistern sehen wir Kinder unserer Eltern ; in unseren Vettern und Basen Nachkommen unserer Ahnen ; in unseren Mitbürgern Söhne und Töchter unseres Heimatlandes ; in allen Getauften Kinder unserer Mutter , der Kirche ; in jedem Menschen einen Sohn oder eine Tochter dessen , der unser Vater genannt werden will . Dadurch erhalten unsere Beziehungen zu unseren Mitmenschen einen persönlichen Charakter . Der Nächste ist kein bloßes Individuum innerhalb der Masse , sondern jemand , der aufgrund seiner bekannten Herkunft besondere Aufmerksamkeit und Achtung verdient .
=S=> Kte 2213 Die menschlichen Gemeinschaften setzen sich aus Personen zusammen . Sie gut zu regieren besteht nicht bloß darin , daß Rechte gewährleistet , Pflichten erfüllt und Verträge eingehalten werden . Gerechte Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern , zwischen Regierenden und Bürgern setzen das natürliche Wohlwollen voraus , das der Würde menschlicher Personen entspricht , die auf Gerechtigkeit und Brüderlichkeit bedacht sind .