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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 2142 Das zweite Gebot schreibt vor , den Namen des Herrn zu achten . Wie das erste Gebot gehört es zur Tugend der Gottesverehrung und bestimmt insbesondere unseren Wortgebrauch in heiligen Dingen .
=S=> Kte 2143 Unter allen Offenbarungsworten nimmt der geoffenbarte Name Gottes eine einzigartige Stellung ein . Gott vertraut seinen Namen jenen an , die an ihn glauben . Er gibt sich ihnen im Mysterium seiner Person zu erkennen . Diese Preisgabe des Namens ist ein Zeichen des Vertrauens und der Freundschaft . Der Name des Herrn ist heilig . Darum darf der Mensch ihn nicht mißbrauchen . Er soll ihn in schweigender , liebender Anbetung im Gedächtnis behalten [ Vgl . Sach 2,17 ] . Er darf ihn nur gebrauchen , um Gott zu preisen , zu loben und zu verherrlichen [ Vgl . Ps 29,2 ; 96,2 ; 113,1-2 ] .
=S=> Kte 2144 In der Ehrfurcht vor dem Namen Gottes äußert sich die Ehrfurcht , die man dem Mysterium Gottes selbst und allem Heiligen schuldet . Der Sinn für das Heilige gehört zur Tugend der Gottesverehrung . Sind Scheu und Ehrfurcht christliche Gefühle oder nicht ? Niemand kann vernünftigerweise daran zweifeln . Es sind die Gefühle , die wir - und zwar ganz intensiv - hätten , wenn wir den erhabenen Gott schauten . Es sind tatsächlich die Gefühle , die wir haben sollen , wenn wir seiner Gegenwart bewußt werden . In dem Maß , als wir glauben , daß er zugegen ist , müssen wir sie haben . Sie nicht haben , heißt , sich nicht bewußt sein , nicht glauben , daß er zugegen ist ( J . H . Newman , par . 5,2 ) .
=S=> Kte 2145 Der Gläubige soll den Namen des Herrn bezeugen , indem er furchtlos seinen Glauben bekennt [ Vgl . Mt 10,32 ; 1 Tim 6,12 ] . Predigt und Katechese sollen von Anbetung und Achtung gegenüber dem Namen des Herrn Jesus Christus durchdrungen sein .
=S=> Kte 2146 Das zweite Gebot verbietet den Mißbrauch des Namens Gottes , das heißt jeden unziemlichen Gebrauch der Namen Gottes , Jesu Christi , aber auch der Jungfrau Maria und aller Heiligen .
=S=> Kte 2147 Versprechen , die man jemandem im Namen Gottes macht , bringen die Ehre , Zuverlässigkeit , Wahrhaftigkeit und Autorität Gottes ins Spiel . Sie müssen unbedingt eingehalten werden . Wer sie nicht hält , mißbraucht den Namen Gottes und erklärt Gott gleichsam zum Lügner [ Vgl . 1 Joh 1,10. ]
=S=> Kte 2148 Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot . Sie besteht darin , daß man - innerlich oder äußerlich - gegen Gott Worte des Hasses , des Vorwurfs , der Herausforderung äußert , schlecht über Gott redet , es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht . Der hl . Jakobus tadelt jene , die den hohen Namen [ Jesu ] lästern , der über euch ausgerufen worden ist ( Jak 2,7 ) . Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi , die Heiligen oder heilige Dinge . Gotteslästerlich ist es auch , den Namen Gottes zu mißbrauchen , um verbrecherische Handlungen zu decken , Völker zu versklaven , Menschen zu foltern oder zu töten . Der Mißbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion . Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht , die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet . Sie ist in sich eine schwere Sünde [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1369 ] .
=S=> Kte 2149 Flüche , die den Namen Gottes ohne gotteslästerliche Absicht mißbrauchen , sind ein Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn . Das zweite Gebot untersagt auch den magischen Gebrauch des Namens Gottes . Der Name Gottes ist da groß , wo man ihn mit der Ehrfurcht ausspricht , die seiner Größe und Majestät gebühren . Der Name Gottes ist da heilig , wo man ihn in Verehrung und in Furcht , ihn zu beleidigen , ausspricht ( Augustinus , serm . Dom . 2,45 , 19 ) .
=S=> Kte II . Mißbrauch des Namens Gottes
=S=> Kte 2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid . Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das , was man aussagt . Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen , damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge . Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn . Den Herrn , deinen Gott , sollst du fürchten ; ihm sollst du dienen , bei seinem Namen sollst du schwören ( Dtn 6 , 13 ) .
=S=> Kte 2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott . Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit . Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott , der die Wahrheit selbst ist . Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist , unterstreicht er , daß das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist . Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge .
=M=> Kte DAS LEBEN IN CHRISTUS
=S=> Kte 2152 Eidbrüchig ist , wer unter Eid ein Versprechen ablegt , das er gar nicht zu halten beabsichtigt oder nachträglich bricht . Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel an Achtung gegenüber dem , der Herr über jedes Wort ist . Sich unter Eid verpflichten , etwas Schlechtes zu tun , verstößt gegen die Heiligkeit des göttlichen Namens .
=S=> Kte 2153 Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt : Ihr habt gehört , daß zu den Alten gesagt worden ist : Du sollst keinen Meineid schwören , und : Du sollst halten , was du dem Herrn geschworen hast . Ich aber sage euch : Schwört überhaupt nicht . . . Euer Ja sei ein Ja , euer Nein ein Nein ; alles andere stammt vom Bösen ( Mt 5,33 34:37 ) [ Vgl . Jak 5,12 ] . Jesus lehrt , daß jeder Eid Gott miteinbezieht und daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind . Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes Gott zu bedienen , entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner Gegenwart , die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird .
=S=> Kte 2154 In Anlehnung an den hl . Paulus [ Vgl . 2 Kor 1,23 ; Gal 1,20. ] hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden , daß es den Eid dann , wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache ( z . B . vor Gericht ) bezieht , nicht verbietet . Ein Eid , das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit , darf nur geleistet werden in Wahrheit , Überlegung und Gerechtigkeit ( [ link ] CIC , can . 1199 , §1 ) .
=S=> Kte 2155 Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt , daß man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt . Man darf auch keinen Eid ablegen , wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt , die ihn ungerechterweise verlangt , verstanden werden könnte . Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird , darf er verweigert werden . Er muß verweigert werden , wenn er zu Zwecken verlangt wird , die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen .