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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 2041 Die Gebote der Kirche stehen im Dienst eines sittlichen Lebens , das mit dem liturgischen Leben verbunden ist und sich von ihm nährt . Der verpflichtende Charakter dieser von den Hirten der Kirche erlassenen positiven Gesetze will den Gläubigen das unerläßliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben , im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern .
=S=> Kte 2042 Das erste Gebot ( , " Du sollst an Sonn - und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen " ) verlangt von den Gläubigen , an der Eucharistie teilzunehmen , zu der sich die christliche Gemeinschaft am Gedenktag der Auferstehung des Herrn versammelt [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1246-1248 ; CCEO , can . 881,1:2 ] . Das zweite Gebot ( , " Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten " ) sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung , das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt [ Vgl . [ link ] CIC , can . 989 ; CCEO , can . 719 ] Das dritte Gebot ( , " Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen " ) gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn . Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit , dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie , Wert gelegt [ Vgl . [ link ] CIC , can . 920 ; CCEO , cann . 708 ; 881,3 ] .
=S=> Kte 2043 Das vierte Gebot ( , " Du sollst die gebotenen Feiertage halten " ) vervollständigt das Sonntagsgebot durch die Teilnahme an den liturgischen Hauptfesten , welche die Mysterien des Herrn , der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1246 ; CCEO , cann . 881,1,4 ; 880,3 ] . Das fünfte Gebot ( , " Du sollst die gebotenen Fasttage halten " ) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße , die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten ; sie tragen dazu bei , daß wir uns die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1249-1251 ; CCEO , can . 882 ] . Die Gläubigen sind auch verpflichtet , ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 222 ] .