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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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1384

=U5= AbsI -- I Die Autorität

-- =S=> Kte 1903 Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt , wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gemeinschaft anstrebt und sittlich erlaubte Mittel anwendet , um es zu erreichen . Falls Behörden ungerechte Gesetze erlassen oder der sittlichen Ordnung widersprechende Maßnahmen ergreifen , können solche Anordnungen das Gewissen nicht verpflichten ; in diesem Falle hört die Autorität ganz auf ; an ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht ( PT 51 ) .
=S=> Kte 1904 Es ist besser , wenn jede Macht von anderen Mächten und anderen Kompetenzbereichen ausgeglichen wird , die sie in ihren rechten Grenzen halten . Das ist das Prinzip des ‚Rechtsstaates‘ , in dem das Gesetz und nicht die Willkür der Menschen herrscht ( CA 44 ) .

=U5= AbsII -- II Das Gemeinwohl

-- =S=> Kte 1905 Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jeden in Verbindung mit dem Gemeinwohl . Dieses läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen . Verkriecht euch nicht in euch selbst und sondert euch nicht ab , als wäret ihr schon gerechtfertigt , sondern kommt zusammen und sucht miteinander nach dem gemeinsamen Nutzen ! ( Barnabasbrief 4,10 ) .
=S=> Kte 1906 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens , die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen , die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen ( GS 26,1 ) [ Vgl . GS 74,1 ] . Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller . Von einem jeden verlangt es Klugheit , besonders von denen , die mit der Ausübung der Autorität betraut sind . Es beruht auf drei wesentlichen Elementen :
=S=> Kte 1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus . Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet , die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen , seine Berufung zu verwirklichen . Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin , daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann , die unerläßlich sind , um die Berufung als Mensch zu entfalten : das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens , das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit , und zwar auch im religiösen Bereich ( GS 26,2 ) .
=S=> Kte 1908 Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung der Gemeinschaft . Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben . Gewiß kommt es der Autorität zu , im Namen des Gemeinwohls zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin zu walten . Sie muß aber einem jeden das zugänglich machen , was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist , wie Nahrung , Kleidung , Wohnung , Gesundheit , Arbeit , Erziehung und Bildung , richtige Information und Recht auf Familiengründung [ Vgl . GS 26,2 ] .
=S=> Kte 1909 Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede , das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung . Es setzt somit voraus , daß die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet . Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung .
=S=> Kte 1910 Jede menschliche Gemeinschaft besitzt ein Gemeinwohl , durch das sie sich als solche erkennen kann . Am vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht . Es ist Aufgabe des Staates , das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft , der Bürger und der kleineren Gemeinwesen zu schützen und zu fördern .
=S=> Kte 1911 Die gegenseitige Abhängigkeit der Menschen wächst und erstreckt sich allmählich über die ganze Erde . Die Einheit der Menschheitsfamilie , welche Menschen gleicher natürlicher Würde vereint , setzt ein weltweites Gemeinwohl voraus . Dieses erfordert eine Gliederung der Völkergemeinschaft , die imstande ist , den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen nach Kräften Rechnung zu tragen , und zwar sowohl in den Bereichen des sozialen Lebens , z . B . Ernährung , Gesundheit , Erziehung , Arbeit , als auch in besonderen Situationen , die hier und dort entstehen können ( GS 84,2 ) , etwa durch Flüchtlingshilfe und Unterstützung Heimatloser und ihrer Familien .
=S=> Kte 1912 Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet , denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt ( GS 26,3 ) . Diese Ordnung gründet in der Wahrheit , wird in der Gerechtigkeit aufgebaut und ist durch die Liebe beseelt .

=U5= AbsIII -- III Verantwortung und Mitarbeit

-- =S=> Kte 1913 Die Mitarbeit ist der freiwillige und großmütige Einsatz der Person im gesellschaftlichen Austausch . Ihrem Platz und ihrer Rolle entsprechend , sollen alle an der Förderung des Gemeinwohls mitwirken . Diese Pflicht ist mit der Würde der menschlichen Person untrennbar verbunden .
=S=> Kte 1914 Diese Mitarbeit besteht zunächst darin , daß der Mensch sich in Bereichen einsetzt , für die er die persönliche Verantwortung übernimmt . Indem der Mensch für die Erziehung seiner Familie sorgt und gewissenhaft arbeitet , trägt er zum Wohl anderer und dem der Gesellschaft bei [ Vgl . CA 43 ] .
=S=> Kte 1915 Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen . Die Art und Weise dieser Teilnahme kann von Land zu Land , von Kultur zu Kultur verschieden sein . Lobenswert ist aber die Handlungsweise jener Nationen , in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrer Freiheit am Gemeinwesen beteiligt wird ( GS 31,3 ) .
=S=> Kte 1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt , wie jede ethische Verpflichtung , eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft . Listige Betrügereien , durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen , sind entschieden zu verurteilen . Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren . Institutionen , die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern , sind zu fördern [ Vgl . GS 3O,1 ] .
=S=> Kte 1917 Wer Autorität auszuüben hat , muß die Werte sichern , die bei den Mitgliedern der Gruppe Vertrauen schaffen und sie anspornen , sich in den Dienst ihrer Mitmenschen zu stellen . Die Mitwirkung beginnt mit der Erziehung und Bildung . Mit Recht dürfen wir annehmen , daß das künftige Schicksal der Menschheit in den Händen jener ruht , die imstande sind , den kommenden Generationen einen Sinn des Lebens und Grund zur Hoffnung zu vermitteln ( GS 31,3 ) .

=U5= AbsIV -- Kurztexte --

=S=> Kte 1918 Es gibt keine staatliche Gewalt , die nicht von Gott stammt ; jede ist von Gott eingesetzt ( Rom 13 1 ) .
=S=> Kte 1919 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität um sich erhalten und entwickeln zu können .
=S=> Kte 1920 Die politische Gemeinschaft und die öffentliche Autorität sind in der menschlichen Natur begründet und gehören zu der von Gott vorgebildeten Ordnung ( GS 3 74 ) .
=S=> Kte 1921 Die Autorität wird rechtmäßig ausgeübt wenn sie darauf bedacht ist das Gemeinwohl der Gesellschaft zu fordern Um das zu erreichen soll sie sittlich annehmbare Mittel anwenden .
=S=> Kte 1922 Die verschiedenen Regierungsformen sind rechtmäßig sofern sie zum Wohl der Gemeinschaft beitragen .
=S=> Kte 1923 Die politische Autorität muß sich innerhalb der Grenzen der sittlichen Ordnung entfalten und die Voraussetzungen zur Ausübung der Freiheit gewährleisten .
=S=> Kte 1924 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens die sowohl den Gruppen als auch den einzelnen Gliedern ermöglichen die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen ( GS 26 , 1 ) .
=S=> Kte 1925 Zum Gemeinwohl gehören drei wesentliche Elemente die Achtung und Forderung der Grundrechte der Person das Gedeihen oder die Entfaltung der geistigen und der zeitlichen Güter der Gesellschaft der Friede und die Sicherheit der Gruppe und ihrer Glieder .
=S=> Kte 1926 Zur Wurde des Menschen gehört es das Gemeinwohl anzustreben . Jeder soll darauf bedacht sein Institutionen anzuregen und zu fordern , welche die menschlichen Lebensbedingungen verbessern .
=S=> Kte 1927 Der Staat hat die Aufgabe , das Gemeinwohl der Gesellschaft zu verteidigen und zu fördern . Das Gemeinwohl der gesamten Menschheitsfamilie erfordert eine Organisation der internationalen Gesellschaft .