610
=S=> Kte 1905 Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jeden in Verbindung mit dem Gemeinwohl . Dieses läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen . Verkriecht euch nicht in euch selbst und sondert euch nicht ab , als wäret ihr schon gerechtfertigt , sondern kommt zusammen und sucht miteinander nach dem gemeinsamen Nutzen ! ( Barnabasbrief 4,10 ) .
=S=> Kte 1906 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens , die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen , die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen ( GS 26,1 ) [ Vgl . GS 74,1 ] . Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller . Von einem jeden verlangt es Klugheit , besonders von denen , die mit der Ausübung der Autorität betraut sind . Es beruht auf drei wesentlichen Elementen :
=S=> Kte 1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus . Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet , die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen , seine Berufung zu verwirklichen . Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin , daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann , die unerläßlich sind , um die Berufung als Mensch zu entfalten : das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens , das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit , und zwar auch im religiösen Bereich ( GS 26,2 ) .
=S=> Kte 1908 Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung der Gemeinschaft . Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben . Gewiß kommt es der Autorität zu , im Namen des Gemeinwohls zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin zu walten . Sie muß aber einem jeden das zugänglich machen , was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist , wie Nahrung , Kleidung , Wohnung , Gesundheit , Arbeit , Erziehung und Bildung , richtige Information und Recht auf Familiengründung [ Vgl . GS 26,2 ] .
=S=> Kte 1909 Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede , das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung . Es setzt somit voraus , daß die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet . Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung .
=S=> Kte 1910 Jede menschliche Gemeinschaft besitzt ein Gemeinwohl , durch das sie sich als solche erkennen kann . Am vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht . Es ist Aufgabe des Staates , das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft , der Bürger und der kleineren Gemeinwesen zu schützen und zu fördern .
=S=> Kte 1911 Die gegenseitige Abhängigkeit der Menschen wächst und erstreckt sich allmählich über die ganze Erde . Die Einheit der Menschheitsfamilie , welche Menschen gleicher natürlicher Würde vereint , setzt ein weltweites Gemeinwohl voraus . Dieses erfordert eine Gliederung der Völkergemeinschaft , die imstande ist , den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen nach Kräften Rechnung zu tragen , und zwar sowohl in den Bereichen des sozialen Lebens , z . B . Ernährung , Gesundheit , Erziehung , Arbeit , als auch in besonderen Situationen , die hier und dort entstehen können ( GS 84,2 ) , etwa durch Flüchtlingshilfe und Unterstützung Heimatloser und ihrer Familien .
=S=> Kte 1912 Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet , denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt ( GS 26,3 ) . Diese Ordnung gründet in der Wahrheit , wird in der Gerechtigkeit aufgebaut und ist durch die Liebe beseelt .
|