1870
=S=> Kte 1776 Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz , das er sich nicht selbst gibt , sondern dem er gehorchen muß und dessen Stimme ihn immer anruft , das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden und so , wo nötig , in den Ohren des Herzens tönt . . . Denn der Mensch hat ein Gesetz , das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist , dem zu gehorchen eben seine Würde ist. . . Und das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen , in dem er allein ist mit Gott , dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt ( GS 16 ) .
=U5= AbsI -- I Das Gewissensurteil
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=S=> Kte 1777 Im Innersten der Person wirkt das Gewissen [ Vgl . Röm 2,14-1 ] . Es gebietet zum gegebenen Zeitpunkt , das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen . Es urteilt auch über die konkreten Entscheidungen , indem es den guten zustimmt , die schlechten mißbilligt [ Vgl . Röm 1,32. ] . Es bezeugt die Wahrheit im Hinblick auf das höchste Gut , auf Gott , von dem der Mensch angezogen wird und dessen Gebote er empfängt . Wenn er auf das Gewissen hört , kann der kluge Mensch die Stimme Gottes vernehmen , die darin spricht .
=S=> Kte 1778 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft , in welchem der Mensch erkennt , ob eine konkrete Handlung , die er beabsichtigt , gerade ausführt oder schon getan hat , sittlich gut oder schlecht ist . Bei allem , was er sagt und tut , ist der Mensch verpflichtet , sich genau an das zu halten , wovon er weiß , daß es recht und richtig ist . Durch das Gewissensurteil vernimmt und erkennt der Mensch die Anordnungen des göttlichen Gesetzes . Das Gewissen ist ein Gesetz des Geistes und ist darüber hinaus eine unmittelbare Einsprechung , die auch den Begriff der Verantwortlichkeit , der Pflicht , einer Drohung und einer Verheißung in sich schließt Es ist ein Bote dessen , der sowohl in der Natur als auch in der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine Stellvertreter lehrt und regiert . Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter Christi " ( J . H . Newman , Brief an den Herzog von Norfolk 5 ) .
=S=> Kte 1779 Um die Stimme des Gewissens vernehmen und ihr folgen zu können , muß man in sich gehen . Dieses Streben nach Innerlichkeit ist umso nötiger , als das Leben uns oft in Gefahr bringt , jegliche Überlegung , Selbstprüfung und Selbstbesinnnung zu unterlassen . Halte Einkehr in dein Gewissen , dieses befrage ! . . . Haltet also Einkehr in euer Inneres , Brüder ! Und in allem , was ihr tut , schaut , daß Gott euer Zeuge sei ! ( Augustinus , ep . Jo . 8,9 ) .
=S=> Kte 1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt , daß das Gewissen richtig urteilt . Zum Gewissen gehören : die Wahrnehmung der Moralprinzipien [ Synderesisi , ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen , und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen . Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute , die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist . Als klug bezeichnet man den Menschen , der sich diesem Urteil gemäß entscheidet .
=S=> Kte 1781 Das Gewissen ermöglicht es , für die vollbrachten Handlungen die Verantwortung zu übernehmen . Hat der Mensch Böses getan , kann das rechte Gewissensurteil in ihm immer noch Zeuge dafür sein , daß die moralische Wahrheit gilt , seine konkrete Entscheidung aber schlecht ist . Der Schuldspruch des schlechten Gewissens bleibt ein Unterpfand der Hoffnung und des Erbarmens . Indem er die begangene Verfehlung bezeugt , mahnt er , um Vergebung zu bitten , das Gute doch noch auszuführen und mit Hilfe der Gnade Gottes die Tugend unablässig zu pflegen . Wir werden unser Herz in seiner Gegenwart beruhigen . Denn wenn das Herz uns auch verurteilt - Gott ist größer als unser Herz , und er weiß alles ( 1 Joh 3,19-20 ) .
=S=> Kte 1782 Der Mensch hat das Recht , in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln , und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden . Er darf also nicht gezwungen werden , gegen sein Gewissen zu handeln . Er darf aber auch nicht daran gehindert werden , gemäß seinem Gewissen zu handeln , besonders im Bereiche der Religion ( DH 3 ) .
=U5= AbsII -- II Die Gewissensbildung
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=S=> Kte 1783 Das Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden . Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig . Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut , das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist . Für uns Menschen , die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind , dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen , ist die Gewissenserziehung unerläßlich .
=S=> Kte 1784 Die Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe . Schon in den ersten Jahren leitet sie das Kind dazu an , das durch das Gewissen wahrgenommene innere Gesetz zu erkennen und zu erfüllen . Eine umsichtige Erziehung regt zu tugendhaftem Verhalten an . Sie bewahrt oder befreit vor Furcht , Selbstsucht und Stolz , falschen Schuldgefühlen und Regungen der Selbstgefälligkeit , die durch menschliche Schwäche und Fehlerhaftigkeit entstehen können . Gewissenserziehung gewährleistet die Freiheit und führt zum Frieden des Herzens .
=S=> Kte 1785 Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg . Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen . Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen . Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [ Vgl . DH 14 ] .
=U5= AbsIII -- Basic Law Republic of Germany
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=S=> Kte 1786 Vor eine sittliche Entscheidung gestellt , kann das Gewissen in Übereinstimmung mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz richtig urteilen oder , falls es sich an beides nicht hält , irren .
=S=> Kte 1787 Der Mensch steht zuweilen vor Situationen , die das Gewissensurteil unsicher und die Entscheidung schwierig machen . Er soll jedoch stets nach dem Richtigen und Guten suchen und den Willen Gottes , der im göttlichen Gesetz zum Ausdruck kommt , erkennen .
=S=> Kte 1788 Zu diesem Zweck bemüht sich der Mensch , seine Erfahrungen und die Zeichen der Zeit mit Hilfe der Tugend der Klugheit , der Ratschläge sachkundiger Menschen und mit Hilfe des Heiligen Geistes und seiner Gaben richtig zu deuten .
=S=> Kte 1789 In allen Fällen gelten die folgenden Regeln : - Es ist nie erlaubt , Böses zu tun , damit daraus etwas Gutes hervorgehe . - Die Goldene Regel : Alles , was ihr also von anderen erwartet , das tut auch ihnen ( Mt 7,12 ) [ Vgl . Lk 6,31 ; Tob 4,15 ] . - Die christliche Liebe achtet immer den Nächsten und sein Gewissen : Wenn ihr euch . . . gegen eure Brüder versündigt und ihr . . . Gewissen verletzt , versündigt ihr euch gegen Christus ( 1 Kor 8,12 ) . Es ist nicht gut . . . etwas zu tun , wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt ( Röm 14,21 ) .
=U5= AbsIV -- IV Das irrende Gewissen
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=S=> Kte 1790 Dem sicheren Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten . Würde er bewußt dagegen handeln , so verurteilte er sich selbst . Es kann jedoch vorkommen , daß das Gewissen über Handlungen , die jemand plant oder bereits ausgeführt hat , aus Unwissenheit Fehlurteile fällt .
=S=> Kte 1791 An dieser Unkenntnis ist der betreffende Mensch oft selbst schuld , z . B . dann , wenn er sich zuwenig darum müht , nach dem Wahren und Guten zu suchen , und das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird ( GS 16 ) . In diesem Fall ist er für das Böse , das er tut , verantwortlich .
=S=> Kte 1792 Unkenntnis über Christus und sein Evangelium , schlechte Beispiele anderer Leute , Verstrickung in Leidenschaften , Anspruch auf eine falsch verstandene Gewissensautonomie , Zurückweisung der Autorität der Kirche und ihrer Lehre , Mangel an Umkehrwillen und christlicher Liebe können der Grund für Fehlurteile im sittlichen Verhalten sein .
=S=> Kte 1793 Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist , kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden . Trotzdem bleibt sie etwas Böses , ein Mangel , eine Unordnung . Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen , Irrtümer des Gewissens zu beheben .
=S=> Kte 1794 Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet , denn die christliche Liebe geht gleichzeitig aus reinem Herzen , gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben hervor ( 1 Tim 1,5 ) [ Vgl . 1 Tim 3,9 ; 2 Tim 1,3 ; 1 Petr 3,21 ; Apg 24,16 ] . Je mehr also das rechte Gewissen sich durchsetzt , desto mehr lassen die Personen und Gruppen von der blinden Willkür ab und suchen sich nach den objektiven Normen der Sittlichkeit zu richten ( GS 16 ) .
=U5= AbsV -- Kurztexte --
=S=> Kte 1795 Das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen in dem er allein ist mit Gott dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt " ( GS 16 ) .
=S=> Kte 1796 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft durch das der Mensch erkennt ob eine bestimmte Tat gut oder schlecht ist .
=S=> Kte 1797 Fur den Menschen der etwas Schlechtes getan hat bleibt das Urteil seines Gewissens ein Unterpfand der Bekehrung und der Hoffnung .
=S=> Kte 1798 Ein gut gebildetes Gewissen ist aufrecht und wahrhaftig Es urteilt vernunftgemäß , dem wahren Guten entsprechend das die Weisheit des Schöpfers gewollt hat Ein jeder soll sich der Mittel zur Bildung seines Gewissens bedienen .
=S=> Kte 1799 Vor eine sittliche Entscheidung gestellt kann das Gewissen entweder ein richtiges Urteil fallen das mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz übereinstimmt oder aber ein Fehlurteil das beidem wider spricht .
=S=> Kte 1800 Der Mensch muß dem sicheren Urteil seines Gewissens stets folgen .
=S=> Kte 1801 Das Gewissen kann in Unkenntnis bleiben oder falsch urteilen . Solche Unkenntnis und Fehlurteile sind nicht immer frei von Schuld .
=S=> Kte 1802 Das Wort Gottes ist ein Licht das unsere Pfade erhellt Wir müssen es uns im Glauben und im Gebet zu eigen machen und in die Tat Umsetzen Auf diese Weise wird das Gewissen gebildet .
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