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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 1790 Dem sicheren Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten . Würde er bewußt dagegen handeln , so verurteilte er sich selbst . Es kann jedoch vorkommen , daß das Gewissen über Handlungen , die jemand plant oder bereits ausgeführt hat , aus Unwissenheit Fehlurteile fällt .
=S=> Kte 1791 An dieser Unkenntnis ist der betreffende Mensch oft selbst schuld , z . B . dann , wenn er sich zuwenig darum müht , nach dem Wahren und Guten zu suchen , und das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird ( GS 16 ) . In diesem Fall ist er für das Böse , das er tut , verantwortlich .
=S=> Kte 1792 Unkenntnis über Christus und sein Evangelium , schlechte Beispiele anderer Leute , Verstrickung in Leidenschaften , Anspruch auf eine falsch verstandene Gewissensautonomie , Zurückweisung der Autorität der Kirche und ihrer Lehre , Mangel an Umkehrwillen und christlicher Liebe können der Grund für Fehlurteile im sittlichen Verhalten sein .
=S=> Kte 1793 Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist , kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden . Trotzdem bleibt sie etwas Böses , ein Mangel , eine Unordnung . Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen , Irrtümer des Gewissens zu beheben .
=S=> Kte 1794 Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet , denn die christliche Liebe geht gleichzeitig aus reinem Herzen , gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben hervor ( 1 Tim 1,5 ) [ Vgl . 1 Tim 3,9 ; 2 Tim 1,3 ; 1 Petr 3,21 ; Apg 24,16 ] . Je mehr also das rechte Gewissen sich durchsetzt , desto mehr lassen die Personen und Gruppen von der blinden Willkür ab und suchen sich nach den objektiven Normen der Sittlichkeit zu richten ( GS 16 ) .